Das UVP-Gesetz

Einige Projekte müssen vor Genehmigung auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) regelt, welche Vorhaben einer UVP zu unterziehen sind und wie Genehmigungsverfahren ablaufen.

Das UVP-Gesetz im Detail

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Instrument zur Prüfung von Umweltauswirkungen, die von umweltrelevanten Projekten ("Vorhaben") ausgehen. Sie findet vor der Projektgenehmigung statt. Umweltschäden sollen dadurch von vornherein vermieden werden. Innerstaatlich ist die UVP im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) geregelt, welches durch EU-Sekundärrechtsakte wie die UVP-Richtlinie vorgezeichnet ist. Eine Novelle des Gesetzes wurde im März 2023 im Nationalrat beschlossen. Darin wurden einige Verfahrenserleichterungen und Fristen verändert und eigene Bestimmungen für Vorhaben der Energiewende eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass lange Verfahrensdauern den Erneuerbaren-Ausbau nicht behindern.