Nachdem im September 2020 der Begutachtungsentwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) vorgelegt wurde, erfolgte nach einer Überarbeitung im März 2021 der Beschluss im Ministerrat und nach trat schließlich im Juli 2021 in Kraft. Bis ein Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und somit in Kraft tritt, muss ein mehrstufiges Verfahren vollzogen werden.
Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz ist ein wichtigstes Gesetz für die gesamte Energiewirtschaft, die Volkswirtschaft im Allgemeinen und natürlich den Klimaschutz. Es lohnt sich also ein genauer Blick auf den Entstehungsprozess dieses Gesetzes und einige Besonderheiten dieses Motors für erhöhte Konjunktur und mehr Klimaschutz.
Nachstehende Grafik zeigt das Gesetzgebungsverfahren in Österreich, vereinfacht dargestellt anhand des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes. Besonders am EAG ist, dass der Bundesrat über ein Einspruchsrecht verfügt und der Nationalrat keinen Beharrungsbeschluss fassen kann. Zudem läuft parallel zur Begutachtung bereits die Notifizierung bei der EU-Kommission.
