Das Beihilfenrecht ist ein Element des europäischen Wettbewerbsrecht, indem Bedingungen für das Gewähren von staatlichen Eingriffen in den Wettbewerb geregelt werden. Basierend darauf legen die Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie fest, unter welchen Bedingungen staatliche Beihilfen zur Förderung von Umwelt- und Energieprojekten konkret als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten.
Plant ein Mitgliedstaat eine neue Beihilfe zu beschließen, muss diese von der EU-Kommission bis auf wenige Ausnahmen notifiziert werden. Das heißt, die Kommission prüft die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt. Im Genehmigungsverfahren zieht die Kommission Leitlinien zur Beurteilung der angemeldeten Beihilfe heran. Im Energiebereich gelangen die seit 2022 überarbeiteten „Leitlinien für Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen“ zur Anwendung. Bis zur Genehmigung herrscht ein Durchführungsverbot für geplante Beihilfen.