Abfallrecht

Abfallrecht

Das Abfallrecht spielt eine zentrale Rolle in der europäischen und nationalen Umweltgesetzgebung. Die fünfstufige Abfallhierarchie, fest verankert in der Abfallrahmenrichtlinie, markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung und ist eines der grundlegenden Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.

Das Abfallrecht im Überblick

Das Abfallrecht bildet einen Teil des europäischen und nationalen Umweltrechts. Ein Eckpfeiler des europäischen Abfallrechts ist die fünfstufige Abfallhierarchie. Sie ist in der Abfallrahmenrichtlinie verankert und hat die in Österreich zuvor dreistufige Abfallhierarchie ersetzt.

Verankert ist das Abfallrecht in den unterschiedlichsten Akten der Gesetzgebung und Verwaltung - von der EU-Richtlinie, über Bundes- und Landesgesetze, bis hin zu Verordnungen oder Plänen. Viele dieser Akte haben auch Bedeutung für die Energiewirtschaft.