Sprechen wir über Netzentgelte Strom

Ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz ist das Rückgrat unserer Energieversorgung. Doch die Energiewende stellt das System vor neue Herausforderungen: Dezentrale Einspeisung nimmt zu, der Stromverbrauch steigt, und digitale Netztechnologien erfordern massive Investitionen. Die steigenden Anforderungen der Energiewende machen eine Anpassung der Netztarifstruktur notwendig.

Wichtige Zahlen auf einen Blick

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des Strompreises entfielen 2024 auf Netznutzungsentgelte

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investieren Verteilernetzbetreiber bis 2030 in den Netzausbau

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€ sind für den Netzausbau im Zeitraum 2030–2040 geplant

Hintergrundinfos

Neben der Finanzierung des Netzausbaus ist eine verursachungsgerechte Gestaltung der Netzentgelte entscheidend. In der Praxis zeigt sich, dass klare gesetzliche Rahmenbedingungen, eine faire Kostenverteilung zwischen Erzeugern, Prosumern und Verbraucher*innen sowie eine effiziente Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur Schlüsselfaktoren für eine stabile und bezahlbare Stromversorgung sind. Nur wenn alle Netznutzer*innen entsprechend ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme zur Finanzierung beitragen, kann das Netz auch in Zukunft zuverlässig und wirtschaftlich tragfähig betrieben werden.

Zusätzlich werden damit auch wichtige Signale und Anreize gesetzt, damit Netznutzer*innen ihr Verbrauchs- und Einspeiseverhalten so steuern, dass das Gesamtsystem effizient ausgebaut und betrieben werden kann. Eine durchdachte Tarifstruktur vermeidet daher volkswirtschaftlich unnötige Kosten bereits an der Wurzel.

Netzentgelte im Detail

Geregelt sind die Netzentgelte im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) das zuletzt 2023 angepasst wurde. Ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz war 2024 bereits in Begutachtung, wurde aber noch nicht beschlossen. Die zuständige Behörde ist die Energieregulierungsbehörde E-Control. Sie erhebt von Amts wegen die Kosten, Zielvorgaben und das Mengengerüst der Netzbetreiber periodisch und legt die Systemnutzungsentgelte unter Berücksichtigung der Kostenwälzung per Systemnutzungsentgelte-Verordnung fest.

Netzentgelte finanzieren den Betrieb, Ausbau und die Instandhaltung der Stromnetze. Sie stellen sicher, dass Strom zuverlässig transportiert und verteilt werden kann. Ohne diese Gebühren könnten Netzbetreiber ihre Dienstleistungen nicht erbringen, was die Versorgungssicherheit gefährden würde.

Netzentgelte machen ungefähr ein Viertel bis ein Drittel der Stromrechnung für Haushalte aus. Die einzelnen Netzbetreiber stellen diese Entgelte für ihre Dienstleistungen in Rechnung, meist werden sie vom gewählten Energielieferanten gemeinsam mit den Stromabrechnungen eingehoben.

Netzentgelte setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und sind behördlich verordnet:

Das Netznutzungsentgelt wird von der Regulierungskommission der E-Control per Verordnung festgelegt. Diese sogenannte Systemnutzungsentgelte-Verordnung enthält Vorschriften, mit denen die Entgelte für die Systemnutzung bestimmt werden. Auch das Netzbereitstellungsentgelt je Netzebene, das Netzverlustentgelt und das Entgelt für Messleistungen können der Systemnutzungsentgelte-Verordnung entnommen werden.

Der Netzpreis umfasst die Kosten für den Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Stromnetze. Er wird von der Regulierungsbehörde E-Control festgelegt und über die Stromrechnung verrechnet. Der Netzpreis ist unabhängig vom Stromanbieter, da er für die Nutzung der Netzinfrastruktur anfällt, über die der Strom transportiert wird.

Der Energiepreis hingegen bezieht sich auf die tatsächlich verbrauchte elektrische Energie. Er wird vom jeweiligen Stromanbieter festgelegt und variiert je nach Tarif, Herkunft des Stroms und Marktbedingungen. Während der Energiepreis am freien Markt bestimmt wird, ist der Netzpreis reguliert.

Zusätzlich dazu werden auch noch Steuern und Abgaben eingehoben.

Benutzer*innen der Strominfrastruktur, also Einspeiser*innen und Entnehmer*innen, haben sogenannte Systemnutzungsentgelte zu leisten. Im Zentrum steht die Gleichbehandlung aller Systembenutzer*innen. Zudem haben die Entgelte planbar, leistbar und verständlich zu sein.

Durch diese Entgelte werden die Kosten der Netzbetreiber und Regelzonenführer abgedeckt. Kosten entstehen im Rahmen eines versorgungssicheren Betriebes der Stromnetze. Die Kosten beinhalten den Aufwand für den Betrieb inklusive Ablesungen der Zähler und die Verwaltung. Abgedeckt werden auch Kosten für Neuerschließungen, Wartungen und Instandsetzungen.

Neben Anschlussentgelten, die im Rahmen des erstmaligen Anschlusses an das öffentliche Stromnetz anfallen, sind Entgelte für die Nutzung des Netzes, den Ausgleich physikalischer Netzverluste oder für Systemdienstleitungen zu leisten. Kosten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Messeinrichtungen verbunden sind, werden über das Messentgelt abgegolten.

Einige Entgelte wie das Netzzutrittsentgelt, das Messentgelt und ein Entgelt für sonstige Leistungen sind auch von definierten Einspeiser*innen zu entrichten.

Unter Anschlussentgelte fallen folgende Punkte:

  • Das Netzzutrittsentgelt ist von Entnehmer*innen und von Einspeisern*innen zu entrichten und deckt die dem Netzbetreiber beim erstmaligen Anschluss an das öffentliche Stromnetz entstehenden Kosten ab. Für erneuerbare Erzeugungsanlagen ist ein pauschaliertes Netzzutrittsentgelt zu entrichten, das nach Anlagengröße gestaffelt ist.
  • Beim Netzbereitstellungsentgelt handelt es sich um einen von Entnehmer*innen einmalig zu leistenden pauschalierten Betrag, der an der vereinbarten Netznutzung bemessen wird und für den Neuanschluss und für Erweiterungen der Leistungen zu entrichten ist. Für Einspeiser*innen fällt kein Netzbereitstellungsentgelt an.

Das Netznutzungsentgelt ist von den Entnehmer*innen zu entrichten und dient ganz allgemein der Erstattung der Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Stromnetzsystems.

Das Netznutzungsentgelt setzt sich aus einer Leistungs- und einer Arbeitskomponente zusammen. Die Abrechnung der arbeitsbezogenen Komponente erfolgt über den Verbrauch in Kilowattstunden im jeweiligen Tarifzeitraum.

Die leistungsbezogene Komponente hängt im Gegensatz zur Arbeitskomponente nicht vom Stromverbrauch, sondern von der benötigten Leistung ab. Berechnet wird sie über das arithmetische Mittel der im Abrechnungszeitraum monatlich gemessenen höchsten viertelstündlichen Leistung.

Auf der Netzebene 7, an der Verbraucher*innen wie Haushaltskund*innen angeschlossen sind, ist statt der leistungsbezogenen Komponente eine jährliche Pauschale zu entrichten.

Vielmehr kommt eine Kombination aus beiden bzw. eine Pauschale für Verbraucher*innen zur Anwendung.

Das Netzverlustentgelt deckt die Kosten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung von notwendigen Energiemengen zum Ausgleich physikalischer Netzverluste entstehen. Das Entgelt ist arbeitsbezogen und von allen Entnehmer*innen und Einspeiser*innen mit einer Anschlussleistung über 5 MW zu leisten.

Das Systemdienstleistungsentgelt deckt die Kosten der Führung der Regelzonen ab. Die Kosten ergeben sich aus dem Ausgleich von Lastschwankungen und den Kosten für die Bereithaltung der Leistung dafür. Das Entgelt ist arbeitsbezogen und von den Einspeiser*innen mit einer Anschlussleistung über 5 MW zu entrichten.

Das Entgelt für Messleistungen dient der Abdeckung der Kosten für die Errichtung und den Betrieb inklusive der Datenauslesung der Zähler. Es wird von der E-Control je Zählerart als Höchstpreis festgelegt.

Im ElWOG ist auch vorgesehen, dass von den Netzbetreibern zusätzliche, nicht abgedeckte Leistungen wie Mahnungen, Abschaltungen, zusätzliche Ablesungen etc. im Anlassfall verrechnet werden können. Die Entgelte sind ebenfalls in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegt.

Für den aus Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) bezogenen Strom ist eine Reduktion von Teilen der Netzentgelte umgesetzt. Begründet ist dies mit der lokalen Nutzung des Stroms und der damit verbundenen geringeren Nutzung der übergeordneten Netze.

Die E-Control hat eine Konsultation zum Thema Netzentgelte durchgeführt und dazu bereits 2016 ein Positionspapier veröffentlicht. Ziel soll eine Anpassung der Netzentgeltstruktur an die zukünftigen Herausforderungen im Strommarkt sein.

Die Stromerzeugung erfolgt zunehmend dezentral. Getrieben wird diese Entwicklung maßgeblich durch den Ausbau erneuerbarer Energieträger. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Netzkostentragung und Systemstabilität. Im Strombereich der Zukunft sind die Bereitstellung von Flexibilitäten und Speicher sowie Demand-Side-Management gefragt.

Die gegenwärtige Netzentgeltstruktur bietet nicht die notwendigen wirtschaftlichen Anreize zur Bereitstellung von Flexibilitäten und erfüllt die zukünftigen Herausforderungen der Stromwende nur eingeschränkt. Dazu schlägt die E-Control vor – unter der Voraussetzung des vollständigen Roll-Out der Smart Meter - dass auch für Haushaltskund*innen ein Entgelt auf Basis von Leistung festgelegt wird. Derzeit kommt bei Haushalten, die auf Netzebene 7 angeschlossen sind, eine jährliche Pauschale zur Anwendung und keine Leistungsmessung. Der Leistungspreis soll Anreize schaffen, netzbelastende Spitzen zu senken. Auch für die Elektromobilität soll die Einführung einer Leistungskomponente im Netznutzungsentgelt ein netzdienliches Laden der Elektroautos fördern. Durch die Integration des Messentgelts in die gemessene Leistungskomponente kann auch in Folge die Energie-Rechnung vereinfacht werden.

Erzeuger*innen und Verbraucher*innen sollen im Stromsystem der Zukunft Flexibilität als Dienstleistung anderen Marktteilnehmer*innen zur Verfügung stellen. Als Flexibilitätsdienstleistung bezeichnet man die Veränderung von Einspeisung oder Entnahme in ein Stromnetz, in Reaktion auf Signale des Strommarktes.

Aus Sicht des Energieregulators E-Control existieren im Rahmen der weiterentwickelten Netzentgeltstruktur drei verschiedene Kundentypen:

  • Reguläre Kund*innen sollen die vollständigen Netzkosten tragen und gleichzeitig keine Einschränkung in der Netznutzung haben.
  • Der Regelreserveteilnehmer soll die Flexibilitäten für Systemzwecke bereitstellen und über ein Regelreserveentgelt abgegolten werden.
  • Die Stütze für Netzbetreiber soll Flexibilitäten für das Verteilnetz bereitstellen. Vergütet werden sollen diese Leistungen, mit unterbrechbaren bzw. Tarifen mit regelbarer Leistung.

Ein Tarif für unterbrechbare Leistung und ein Tarif für regelbare Leistungen soll hier die Bereitstellung von Flexibilitäten aktivieren.

Vorgeschlagen wird auch für den Netzanschluss das Netzanschlussentgelt anzupassen, indem das Netzzutrittsentgelt um einen pauschalierten Anteil für den Netzausbau ausgeweitet wird und dafür das Netzbereitstellungsentgelt entfällt.

Dazu bedarf es nicht nur rechtlicher Änderungen im ElWOG, sondern auch einer flächendeckenden Ausrollung von Smart Meter, da diese eine flächendeckende Leistungsmessung für alle Kund*innen, ermöglicht. Im Netzgebiet der Wiener Netze sind bereits 95% aller Stromzähler auf Smart Meter getauscht.

Ein zentraler Faktor für die Erhöhung der Netzentgelte ist der starke Erneuerbaren-Ausbau, der höhere Investitionen in das Stromnetz erforderlich macht. Diese Investitionen sind notwendig, um die Netzinfrastruktur für eine dezentrale Energieversorgung und steigende Anforderungen durch Elektromobilität und Wärmepumpen zu rüsten.

Gleichzeitig sind die Abgabemengen aus dem öffentlichen Netz in den letzten Jahren gesunken – allein von 2022 auf 2023 um 5,6 %, verglichen mit 2021 sogar um 7,4 %. Dies liegt an einer Kombination aus gesteigertem Eigenverbrauch durch PV-Anlagen und Einsparungen durch höhere Energiepreise und Effizienzmaßnahmen. Da die Netzentgelte auf die verbleibenden Strommengen umgelegt werden, führt dies zwangsläufig zu einer Kostensteigerung für die verbliebenen Nutzer*innen.

Ein weiterer Einflussfaktor ist die allgemeine Inflation. Diese erhöht die Betriebskosten für Netzbetreiber, insbesondere im Bereich Personal und Material. Zusätzlich haben steigende Zinsen die Finanzierungskosten für Netzinvestitionen verteuert. Die bisherigen Zinssätze orientierten sich an historischen Werten, mussten jedoch aufgrund des massiven Anstiegs der Marktzinsen 2022 angepasst werden.

Im Regierungsprogramm 2025-2029 wird die Bedeutung einer effizienten und verursachergerechten Gestaltung der Netzentgelte sowie der gezielte Ausbau der Netzinfrastruktur betont. Die Regierung plant eine umfassende Reform der Netztarife, um den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Ziel ist eine verursachergerechte Kostenverteilung, bei der Einspeiser stärker an den Netzkosten beteiligt werden und Anreize für netzdienliches Verhalten geschaffen werden. Zudem soll der Eigenverbrauch durch den Ausbau von Speicherkapazitäten optimiert werden, wobei netzdienliche Speicher von reduzierten Gebühren profitieren sollen.

Um die Finanzierung des Netzausbaus sicherzustellen, setzt die Regierung auf öffentliche Förderungen, darunter Mittel von Förderbanken, europäische Finanzhilfen und öffentliche Garantien. Gleichzeitig soll das Energiesystem digitaler, dezentraler und erneuerbarer werden, wobei verstärkt auf Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) gesetzt wird.

Auch auf europäischer Ebene soll eine gerechtere Verteilung der Netzkosten angestrebt werden. Österreich setzt sich für eine verursachergerechte Finanzierung des internationalen Stromtransits ein und fordert eine Reform des ITC-Ausgleichsmechanismus.

Ein weiteres zentrales Anliegen ist die bessere Abstimmung des Netzausbaus mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, die Reduzierung von Netzausbaukosten und die Schaffung klarer regulatorischer Rahmenbedingungen für neue Technologien, etwa für Wasserstoffnetze.

Unsere Forderungen

Die bestehende Netzentgeltstruktur ist nicht mehr zeitgemäß und muss an die Herausforderungen der Energiewende angepasst werden. Die steigende Dezentralisierung der Stromerzeugung, die wachsende Integration erneuerbarer Energien und der zunehmende Eigenverbrauch erfordern eine Reform der Netzentgelte, um sowohl Investitionsanreize als auch eine faire Kostenverteilung sicherzustellen.

Einige Nutzer beanspruchen das Netz besonders intensiv beteiligen sich aber nicht entsprechend an den Kosten. Eine stärkere leistungsabhängige Komponente, also die Verteuerung der genutzten Kapazität sowie eine faire Beteiligung aller Netznutzer sind wesentlich, um Kosten gerecht zu verteilen und für den Netzkund*innen leistbar zu halten.

Der steigende Anteil erneuerbarer Energien erfordert einen massiven Netzausbau, um Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten. Zudem gibt es regionale Unterschiede in der Erzeugungsstruktur – während Windkraft hauptsächlich im Osten Österreichs produziert wird, dominiert Wasserkraft im Westen. Dies führt zu unterschiedlichen Belastungen der Netzinfrastruktur.

Im Zuge der Energiewende müssen die Netze erheblich ausgebaut werden. Die schwankende Produktion aus Wind- und Sonnenenergie sowie der steigende Stromverbrauch durch E-Mobilität und Wärmepumpen stellen hohe Anforderungen an die Infrastruktur.

Ein unzureichender Netzausbau kann hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Überlastete Netze erhöhen die Stromkosten und gefährden die Versorgungssicherheit für Endkund*innen.

Die Energiewende bringt eine zunehmende Volatilität im Erzeugungs- und Verbrauchsverhalten mit sich. Um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, sind erhebliche Investitionen in Netzinfrastruktur und digitale Schnittstellen erforderlich. Eine zukunftsfähige Netztarifstruktur muss daher die entstehenden Kosten fair und verursachungsgerecht verteilen sowie verständlich und nachvollziehbar gestalten.

Der aktuelle Regulierungsrahmen führt zu einer übermäßigen Belastung jener Konsumenten, die ihren Energiebedarf nicht frei mitgestalten können. Prinzipiell sollte ein zukünftiges faires Netztarifsystem eine gerechte Verteilung der Kosten für den Ausbau sicherstellen. Die Einführung von leistungsbezogenen und damit verursachungsgerechten Netztarifen für alle Netznutzer ist eine Grundvoraussetzung dafür!

Alle Netznutzer müssen sich im Sinne eines „Fair Share“-Prinzips an den Netzkosten beteiligen. Dies bedeutet, dass Erzeuger*innen, Prosumer sowie Wenig- und Vielverbraucher*innen angemessen zur Finanzierung der Netzinfrastruktur beitragen. Derzeit tragen Haushalte die Netzentgelte überwiegend nach verbrauchten Kilowattstunden, während Großkund*innen über 25.000 kWh stärker leistungsabhängig abgerechnet werden. Dies führt zu Schlupflöchern, insbesondere für Prosumer und leistungsintensive Anwendungen wie E-Mobilität oder Wärmepumpen, die das Netz stark beanspruchen, ohne entsprechend beizutragen.

Eine gerechtere Kostenverteilung kann durch eine stärkere Beteiligung von Erzeuger*innen und Prosumern an den Netzanschlusskosten, eine ausgewogene Berücksichtigung der Leistungskomponente für alle Netznutzer*innen, einschließlich Wenigverbraucher*innen, und einen fairen Netztarif für Standardhaushalte erreicht werden. Dadurch lässt sich eine übermäßige Belastung einzelner Nutzergruppen vermeiden, während gleichzeitig Investitionen in die Netzinfrastruktur sichergestellt werden.

Eine gut ausbalancierte Netztarifstruktur sorgt nicht nur für eine finanziell stabile Netzinfrastruktur, sondern schafft auch Anreize für netzdienliches Verhalten und trägt zur sozialen Verträglichkeit der Energiewende bei.

Eine der größten Herausforderungen für die E-Wirtschaft ist die fehlende Planungssicherheit. Netzbetreiber müssen Milliardenbeträge in den Ausbau der Infrastruktur investieren, doch zentrale gesetzliche Rahmenbedingungen – wie das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) – sind noch nicht verabschiedet. Ohne klare und stabile Regelungen fehlt es an langfristiger Investitionssicherheit.

Gleichzeitig steht Österreich vor der Herausforderung, seine CO₂-Reduktionsziele zu erreichen. Ohne zusätzliche Maßnahmen droht eine Lücke, die nur durch den konsequenten Ausbau der Netzinfrastruktur geschlossen werden kann. Verteilnetzbetreiber spielen dabei eine Schlüsselrolle, da sie die Energiewende vor Ort umsetzen. Um diese Investitionen nachhaltig zu finanzieren und die Netzinfrastruktur zukunftssicher auszubauen, braucht es verlässliche und wirtschaftlich sinnvolle Rahmenbedingungen.

Neue gesetzliche Vorgaben sollten daher stets einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Besonders wichtig sind:

  • Effiziente Regelungen für Abrechnung und Datenübermittlung, um Verwaltungsaufwand zu minimieren.
  • Technologieoffene Lösungen, die Innovation fördern, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen zu schaffen.
  • Enge Abstimmung zwischen Gesetzgeber, Netzbetreibern, Behörden und Stakeholdern, um praxistaugliche Regelungen zu entwickeln.

Zusätzlich braucht es stabile Finanzierungsmechanismen, um die Systemkosten zu senken und den Netzausbau wirtschaftlich tragfähig zu gestalten:

  • Einen soliden Regulierungsrahmen, der eine marktgerechte Abgeltung der Finanzierungskosten sicherstellt und
  • öffentliche Ko-Finanzierungen, um die Netzausbaukosten zu reduzieren und Investitionen zu erleichtern.
  • Neue Finanzierungsinstrumente, die Netzbetreibern eine kostengünstigere Kapitalbeschaffung ermöglichen.

Schließlich müssen Stromtarife gezielt Anreize für Eigenproduktion und Eigenverbrauch setzen, um eine effiziente Nutzung der Netzinfrastruktur sicherzustellen und gleichzeitig die Systemkosten zu senken. Nur mit diesen Maßnahmen kann der Netzausbau wirtschaftlich sinnvoll gestaltet und die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden.

Im Jahr 2025 wird Strom für viele Haushalte teurer. Hauptgründe dafür sind das Auslaufen der Strompreisbremse, die Wiedereinführung des Erneuerbaren-Energie-Förderbeitrags (EE-Förderbeitrag) und eine erneute Erhöhung der Energieabgabe. Diese Änderungen bedeuten, dass die bisherige staatliche Unterstützung entfällt und Verbraucher*innen höhere Abgaben zahlen müssen.

Zusätzlich steigen die Kosten für den Ausbau der Netzinfrastruktur, der für die Energiewende notwendig ist. Die wachsende Nutzung von erneuerbaren Energien und die zunehmende Elektrifizierung – etwa durch E-Mobilität und Wärmepumpen – erfordern hohe Investitionen, die sich ebenfalls auf die Strompreise auswirken.

Seit Beginn der Liberalisierung lag das Augenmerk der Regulierung vor allem auf der Erhöhung der Effizienzdrucks auf die Netzbetreiber, und die Weitergabe dieser Effizienzgewinne an die Kund*innen. Trotz der nominellen Steigerungen der Netztarife der letzten Jahre ist es gelungen die Kosten für die Kund*innen inflationsbereinigt unter dem Ausgangsniveau des Jahres 1999 zu halten:

Neue Vorgaben und insbesondere die Transformation unseres Energiesystems stellen für die Stromnetze eine riesige Herausforderung dar. Mit der durchdachten Weiterentwicklung der Netztarifstruktur, die alle Netznutzer*innen verursachungsgerecht einbezieht, wird es gelingen, die Stromnetze weiterhin versorgungssicher und für die Kund*innen leistbar zu betreiben.