Ines Koubek

Kohlenstoffspeichergesetz: CCS-Verbot in Österreich wird aufgehoben

24.09.2026

Mit dem Kohlenstoffspeichergesetz (KSp-G) soll die geologische Speicherung von CO₂ in Österreich erstmals umfassend geregelt und das seit 2011 geltende Verbot der dauerhaften geologischen CO₂-Speicherung aufgehoben werden. Ziel ist es, CCS (Carbon Capture and Storage) künftig als ergänzendes Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040 einsetzen zu können.

Bergige Waldlandschaft mit Industrieerzeugnis-Wolken© Jon Anders Wiken

Vom Verbot zum geregelten Einsatz von CCS

Bisher ist die geologische Speicherung von CO₂ in Österreich grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind lediglich Forschungsprojekte mit einem Speichervolumen von bis zu 100.000 Tonnen. Inzwischen ist der Speicherbedarf in Europa deutlich gestiegen, und es gab es technologische und wissenschaftliche Weiterentwicklungen.

Der nun vorliegende Entwurf soll einen Rechtsrahmen für Erkundung, Errichtung, Betrieb und Nachsorge von CO₂-Speichern schaffen. CCS ist dabei Teil der österreichischen Carbon-Management-Strategie und soll vor allem bei unvermeidbaren Restemissionen zum Einsatz kommen.

Warum CCS überhaupt eine Rolle spielt

Auch bei ambitioniertem Klimaschutz lassen sich nicht alle Treibhausgasemissionen vollständig vermeiden. Das betrifft vor allem unvermeidbare Restemissionen, die direkt in industriellen Prozessen entstehen, etwa bei der Zementherstellung oder der Müllverbrennung. CCS kann hier ansetzen: Das CO₂ wird abgeschieden, transportiert und dauerhaft in geeigneten geologischen Formationen gespeichert. Die österreichische Carbon Management Strategie sieht CCS deshalb als Ergänzung zur Emissionsvermeidung für jene Bereiche, in denen andere Möglichkeiten zur Reduktion von Emissionen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Mengenobergrenzen für die Speicherung

Der Entwurf sieht einen schrittweisen Hochlauf vor: Bis Ende 2029 sollen österreichweit maximal 3 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr geologisch gespeichert werden dürfen. Von 2030 bis Ende 2034 steigt diese Grenze auf 7 Millionen Tonnen pro Jahr. Die Mengenbegrenzung soll sicherstellen, dass CCS vor allem für unvermeidbare Restemissionen genutzt wird und nicht an die Stelle der Vermeidung von Emissionen tritt. Bis Mitte 2033 ist eine Evaluierung vorgesehen.

Speicherpotenzial und mögliche Nutzungskonflikte

Das technische Speicherpotenzial in Österreich wird in den Erläuterungen als beträchtlich eingeschätzt: Für kohlenwasserstoffführende Strukturen werden 150 bis 250 Millionen Tonnen, für saline Aquifere sogar mehr als eine Milliarde Tonnen CO₂ genannt. Potenzielle Speichergebiete sollen in einem öffentlichen Register der GeoSphere Austria erfasst werden. Ein Eintrag bedeutet allerdings noch keinen rechtlichen Vorrang für eine spätere Nutzung als CO₂-Speicher.

Relevant ist das auch mit Blick auf andere Nutzungen des Untergrunds. Der Entwurf nennt hier etwa Geothermie, Wasserwirtschaft oder die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Bestehende Nutzungsrechte müssen berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll einer künftigen CO₂-Speicherung allerdings ein „überragendes öffentliches Interesse“ zukommen.

Verantwortung endet nicht mit der Speicherung

Für Betreibende gelten umfassende Vorgaben für Überwachung, Sicherheit und finanzielle Vorsorge. Sie müssen unter anderem mögliche Leckagen oder andere Unregelmäßigkeiten überwachen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen setzen.

Auch nach der Schließung eines Speichers bleibt der Betreiber zunächst verantwortlich. Erst wenn nachgewiesen ist, dass das gespeicherte CO₂ vollständig und dauerhaft eingeschlossen ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Verantwortung auf den Bund übergehen.

Wie geht es weiter?

Mit dem KSp-G würde Österreich von einem grundsätzlichen Verbot zu einem geregelten Einsatz der geologischen CO₂-Speicherung wechseln. Der Entwurf befindet sich nun in Begutachtung und wird dem parlamentarischen Prozess zugewiesen, benötigt dort aber nur eine einfache Mehrheit, um beschlossen zu werden.