Charlott Gebauer

Erster Entbürokratisierungsbericht Österreichs: Warum schnellere Verfahren für Energie und Infrastruktur wichtig sind

23.07.2026

Der Ausbau von Strom- und Wärmenetzen, neue Photovoltaik- oder Windkraftanlagen oder Investitionen in den öffentlichen Verkehr – viele Projekte für die Energie- und Mobilitätswende hängen von effizienten Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren ab. Am 9. Juli 2026 stellte Staatssekretär Sepp Schellhorn den ersten Entbürokratisierungsbericht der Republik Österreich vor. Darin zieht die Bundesregierung eine Bilanz ihrer bisherigen Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zeigt auf, wo Unternehmen und Verwaltung weiterhin Handlungsbedarf sehen.

mehrere Aktenstapel in einem Büro© Wesley Tingey

Ziel der Entbürokratisierung ist es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, Doppelgleisigkeiten abzubauen und Behördenwege stärker zu digitalisieren. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Genehmigungsverfahren, digitale Verwaltungsprozesse und klar geregelte Zuständigkeiten. 

Neue Strukturen für den Bürokratieabbau

Mit dem Staatssekretariat für Deregulierung und Entbürokratisierung, einer zentralen Koordinationsstelle sowie der Servicestelle für Entbürokratisierungs- und Deregulierungsanliegen (SEDA) wurden erstmals dauerhafte Strukturen geschaffen, um bürokratische Hürden systematisch zu erfassen und Verbesserungen anzustoßen. 

Über SEDA können Bürger*innen, Unternehmen, Verwaltungseinheiten und Interessenvertretungen Hindernisse im Behördenalltag melden und Reformvorschläge einbringen. Bis Anfang Juli 2026 wurden bereits mehr als 5.000 Meldungen registriert. Viele davon betreffen digitale Verfahren, die Vernetzung von Registern sowie die Vermeidung mehrfacher Dateneingaben. 

Welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden

113 Maßnahmen. Für Energie-, Mobilitäts- und Infrastrukturprojekte besonders relevant sind die Modernisierung von AVG-Großverfahren, die Einführung eines digitalen Akts im Anlagenverfahren sowie One-Stop-Shop-Lösungen für Genehmigungs- und Bauverfahren. Vorgesehen ist außerdem die erleichterte Einbindung nichtamtlicher Sachverständiger, um Verfahren rascher abzuwickeln. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch vereinfachte Gewerbeanmeldungen, den Abbau von Urkundenvorlagepflichten und Erleichterungen bei Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. 

Mit Stand 1. Juli 2026 waren laut Bericht bereits 23 Maßnahmen vollständig umgesetzt, weitere 43 befanden sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Damit waren rund 58 Prozent der Vorhaben abgeschlossen oder kurz vor der Umsetzung. 

Ein weiterer Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf der VerwaltungsdigitalisierungGeplant sind die stärkere Vernetzung bestehender Register, der Ausbau des „Digital Austria Data Exchange“ sowie die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Ziel ist es, dass Daten, die Behörden bereits vorliegen, von Unternehmen und Bürger*innen nicht mehrfach übermittelt werden müssen. 

Bürokratie als Kostenfaktor und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht

Laut Bericht verursachen Verwaltungs- und Dokumentationspflichten für österreichische Unternehmen jährliche Kosten von bis zu 20 Milliarden Euro. Als besonders belastend gelten komplexe Genehmigungsverfahren, umfangreiche Nachweispflichten sowie unterschiedliche Anforderungen verschiedener Behörden. 

Insbesondere bei solchen Genehmigungsverfahren besteht weiterer Reformbedarf. Der Ausbau von Strom- und Wärmenetzen, Geothermie, Großwärmepumpen sowie Wasserstoff-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert häufig die Einbindung mehrerer Behörden. Unterschiedliche Zuständigkeiten und lange Bearbeitungszeiten können Projekte verzögern und verteuern.  

Auch bei der Digitalisierung sieht der Bericht weiteres Potenzial. Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollten im Sinne des Once-Only-Prinzips nicht erneut eingereicht werden müssen. Durchgängig digitale Verfahren und besser vernetzte Register könnten Unternehmen und Behörden gleichermaßen entlasten. 

Vereinfachungsmöglichkeiten bestehen außerdem bei regulatorischen Anforderungen, etwa bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem Datenschutz, der Informationsfreiheit, der Entgelttransparenz oder der Medientransparenz. Einheitlichere Anforderungen und besser abgestimmte Prozesse könnten den administrativen Aufwand reduzieren. 

Darüber hinaus sind verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und klare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entscheidend. Infrastrukturprojekte werden oft über viele Jahre geplant. Unterschiedliche Rechtsauslegungen oder voneinander abweichende Vorgaben erhöhen den Planungsaufwand und erschweren Investitionsentscheidungen. 

pdf

Entbürokratisierungsbericht 2025/2026

pdf2.22 MB
Download
Download