Mit der Reformpartnerschaft haben sich Bund, Länder und Gemeinden auf gemeinsame Reformen in den Bereichen Verwaltung, Gesundheit, Bildung und Energie verständigt. Im Energiebereich stehen vor allem klarere Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Dämpfung der Netzkosten im Mittelpunkt. Die politische Einigung bildet die Grundlage dafür, die notwendigen Gesetzesänderungen bis Ende 2026 auszuarbeiten.
© BKA/Florian SchrötterEine der größten Änderungen betrifft die Zuständigkeiten im Energiebereich. Künftig soll die „Energiewirtschaft“ als eigener Kompetenztatbestand überwiegend in die Verantwortung des Bundes fallen.
Diese Änderung ist vor allem deshalb relevant, weil energierechtliche Regelungen künftig einfacher angepasst werden könnten. Für Bundesgesetze wie das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) oder das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) wäre grundsätzlich keine Zweidrittelmehrheit mehr erforderlich, sondern eine einfache Mehrheit im Nationalrat.
Die Reformpartnerschaft verfolgt außerdem das Ziel, den notwendigen Netzausbau möglichst effizient zu organisieren. Geplant sind mehr Transparenz bei Kosten und Planung, einheitliche Standards für Netzbetreiber, eine stärkere Digitalisierung sowie eine bessere Abstimmung von Erzeugung, Netzen, Speichern und Verbrauch. Bis 2040 sollen dadurch Potenziale zur Dämpfung der Netzkosten von rund 4,1 Milliarden Euro gehoben werden.
Diese Maßnahmen greifen Entwicklungen auf, die das Energiesystem bereits heute prägen. Mit der zunehmenden Elektrifizierung von Mobilität, Wärme und Industrie steigen die Anforderungen an die Netze kontinuierlich. Gleichzeitig wird es immer wichtiger, Stromerzeugung, Speicher und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen.
Mit der Reformpartnerschaft wurden zunächst die politischen Eckpunkte festgelegt. Bis Ende des Jahres sollen die notwendigen Gesetze und Details ausgearbeitet und ins Parlament eingebracht werden, wo vor allem die Verfassungsänderung erst eine Zwei-Drittel-Mehrheit finden muss.
