Ende Mai hat der Europäische Rat den "Net Zero Industry Act" angenommen. Ziel der Verordnung ist es, die industrielle Einführung sogenannter Netto-Null-Technologien – die notwendig sind, um die Klimaziele der EU zu erreichen – zu fördern, indem das Potenzial des Binnenmarkts dazu genutzt wird, die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich grüne Industrietechnologien zu stärken. Auch in Österreich ist eine EAG-Novelle mit "Made in Europe Bonus" geplant.
© Wien EnergieUm die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im Bereich sauberer Schlüsseltechnologien gegenüber dem US-amerikanischen Inflation Reduction Act sowie der Subventionspolitik Chinas zu verteidigen, hat die EU-Kommission im März vergangenen Jahres den Net Zero Industry Act vorgestellt, der nach Verhandlungen nun am 27. Mai final im Rat angenommen wurde. Im Zentrum steht ein Begriff, der in den letzten Monaten in der europäischen Debatte an Bedeutung gewonnen hat: Strategische Autonomie. So sollen beispielsweise PV-Module künftig verstärkt in Europa hergestellt werden.
Ziel der Verordnung ist es, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, Jobs zu schaffen indem eine Produktionskapazität aufgebaut wird, die
Im Gegensatz zum IRA gibt es jedoch keine Steuererleichterungen oder unmittelbare Finanzmittel, die mit dem NZIA verbunden sind. Vielmehr sollen günstige Bedingungen für Investitionen in grüne Technologien geschaffen werden, nämlich durch
Heiß umstritten waren in den Verhandlungen unter anderem vor allem der Anhang der Verordnung, der die relevanten Netto-Null-Technologien nennt. Herausgekommen ist schlussendlich eine umfangreiche Liste von 19 Technologien und Sub-Technologien, darunter:
Nicht näher ausdefiniert sind die dazugehörigen Komponenten, die noch in einem delegierten Rechtsakt geklärt werden sollen - noch ist diese Spalte im Anhang leer.
Neue verpflichtende Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sind zu berücksichtigen, wenn Netto-Null-Technologien beschafft werden. Dabei müssen Nachhaltigkeitskriterien ebenso berücksichtigt werden wie ein Resilienzbeitrag, wenn es eine Drittstaatenabhängigkeit von mehr als 50% gibt. Wo die Anwendung der Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien jedoch zu unverhältnismäßig hohen Kostenunterschieden führt, ist eine Anwendung nicht verpflichtend.
Außerdem werden die Mitgliedsstaaten künftig in Auktionen für Erneuerbare Energien dazu verpflichtet, nicht-preisbezogene Kriterien für Nachhaltigkeit und Resilienz einzuführen. Diese Kriterien müssen erst ab Projekten >10 MW angewendet werden sowie für 30% des Ausschreibungsvolumens oder insgesamt 6 GW (Zuschlags- oder Präqualifikationskriterien). Zu den Kriterien zählen Beiträge zur Cybersecurity und verantwortlichen Geschäftspraktiken ebenso wie Nachhaltigkeit und Innovation. Die Kriterien müssen mit mindestens 15% gewichtet werden. Zu den Details der Kriterien soll die Kommission (voraussichtlich gegen Mitte nächsten Jahres, 9 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung) noch einen Durchführungsrechtsakt verabschieden.
Für die Netto-Null-Technologien sollen auch verkürzte Genehmigungsverfahren gelten: 12 Monate für Projekte unter 1 GW, 18 Monate für größere Projekte. Außerdem können sich Projekte darum bewerben "strategische Projekte" zu werden, was mit weiteren Vorteilen verbunden sein soll, unter anderem noch kürzeren Genehmigungsverfahren und der Möglichkeit, dass diese als "im überragenden öffentlichen Interesse" gelten.
Ein weiteres wichtiges Thema des NZIA ist Carbon Capture and Storage. In der Verordnung wird ab 2030 erstmals ein jährliches EU-weites Ziel von 50 Millionen Tonnen CO2-Speicherkapazität, verbunden mit Plänen für den Aufbau der erforderlichen Transportinfrastruktur festgelegt. Unternehmen, die Öl und Gas in Europa fördern, werden anteilig an ihrem Fördervolumen verpflichtet, diese Speicherkapazitäten zu schaffen.
Die Verordnung muss nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt dann 20 Tage später in Kraft. Viele der Bestimmungen, wie beispielsweise die Konkretisierung der Komponenten, die zu den jeweiligen Schlüsseltechnologien gehören, müssen jedoch von der Kommission noch in delegierten Rechtsakten festgelegt werden.
Parallel dazu wird auch in Österreich daran gearbeitet, europäische Komponenten zu stärken: Bundesministerin Leonore Gewessler hat eine EAG-Novelle angekündigt, mit der ein "Made in Europe Bonus" in die Investitionszuschüsse-Verordnung integriert werden soll, mit der es möglich wird, einen Bonus von bis zu 20 Prozent auf die Investitionsförderung zu erhalten, wenn ein Mindestanteil an europäischen Komponenten in Erzeugungsanlagen genutzt wird.
