© Marcel StraussDie Flächenverfügbarkeit für Erneuerbare ist ein zentraler Hebel für die Energiewende. Im Rahmen der angepassten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten in den nächsten Jahren Gebiete ausweisen, mit denen die Erneuerbaren-Ziele erreicht werden können und aus diesen dann Beschleunigungsgebiete auswählen. Die Kommission hat dazu nun Leitlinien veröffentlicht.
Vor fast zwei Jahren wurde der REPowerEU-Plan der Kommission mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren weiter zu beschleunigen und die Importe fossiler Brennstoffe aus Russland zu verringern, angenommen. Die Kommission hat nun vergangene Woche eine Reihe neuer und aktualisierter Empfehlungen und Leitlinien zur Verbesserung und Straffung der Genehmigungsverfahren und Auktionen für erneuerbare Energien sowie zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten veröffentlicht. Die Leitlinien und Empfehlungen sind nicht bindend, sollen aber die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, schneller mehr erneuerbare Erzeugungskapazitäten zu installieren.
Beschleunigungsgebiete sind spezielle Zonen, die die EU mit der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) eingerichtet hat, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Laut RED III sollen die Mitgliedsstaaten bis 2026 Beschleunigungsgebiete für mindestens eine erneuerbare Energietechnologie ausweisen. Diese Gebiete sollen so gewählt werden, dass die Projekte in diesen Zonen keine erheblichen Umweltauswirkungen haben. Hauptziel ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie eine erhöhte Planungssicherheit. Die Festlegung der Beschleunigungsgebiete erfolgt in zwei Hauptschritten. Zunächst müssen die Mitgliedstaaten (bis Mitte 2025) geeignete Gebiete identifizieren, die sich besonders für die Installation erneuerbarer Energien eignen und mit denen die nationalen Beiträge zu den Erneuerbaren-Zielen erreicht werden können. Hierbei kann auf digitale Werkzeuge und Geoinformationssysteme (GIS) zurückgegriffen werden, um Flächen mit hohem Potenzial zu kartieren. Als nützliche Tools nennt die Kommission hier beispielsweise das Photovoltaic Geographical Information System (PVGIS) Tool oder den Global Wind Atlas oder den New European Wind Atlas.
Die identifizierten Gebiete, zusammen mit den bestehenden Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen sollten den geplanten Ausbaupfaden und der insgesamt vorgesehenen installierten Kapazität der erneuerbaren Energietechnologien entsprechen, wie sie in den nationalen Energie- und Klimaplänen der Mitgliedstaaten festgelegt sind. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten bei der Kartierung die bereits in ihrem Gebiet vorhandenen Kapazitäten erneuerbarer Energien sowie die erwarteten Mengen, die sie durch Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten erreichen wollen, berücksichtigen müssen. Auf dieser Grundlage sollen sie den zusätzlichen Kapazitätsbedarf bewerten, um ihren nationalen Beitrag zum EU-Erneuerbaren-Ziel zu erfüllen, und den entsprechenden Flächenbedarf ermitteln. Als positives Beispiel wird hier Deutschland genannt, wo es auf Bundesebene Flächenvorgaben für den Ausbau der Onshore-Windkraft bis 2030 gibt. Bis 2026 sollen die 13 größten Bundesländer durchschnittlich 1,4 % ihrer Fläche für Windkraftanlagen ausweisen. Bis 2032 soll dieser Anteil auf 1,8-2,2 % steigen, abhängig von den Windverhältnissen und der Größe der Naturschutzgebiete. Diese Planung erfolgt nach einheitlichen Regeln, die von der Bundesregierung vorgegeben werden. Auch andere Regionen in Europa setzen auf klare Flächenziele für erneuerbare Energien. In Katalonien, Spanien wurde beispielsweise erhoben, dass für den Ausbau von Wind- und Solarprojekten etwa 800 km² benötigt werden, was 2,5 % der Region entspricht.
Danach werden aus diesen Gebieten jene Beschleunigungsgebiete (bis Februar 2026) ausgewählt, die sich besonders für den Ausbau eignen. Diese werden dann einer strategischen Umweltprüfung unterzogen um sicherzustellen, dass keine signifikanten Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Bei der Auswahl der RAAs müssen bestimmte Umweltschutzkriterien berücksichtigt werden. Gebiete mit hoher ökologischer Bedeutung, wie Natura 2000-Gebiete und wichtige Migrationsrouten von Vögeln und Meeressäugetieren sind von vornherein auszuschließen. Dies gewährleistet, dass die Projekte in den RAAs nur minimale Umweltauswirkungen haben. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten spezifische Regelungen zur Schadensminderung implementieren, um potenziell negative Auswirkungen weiter zu minimieren. Als Schlüsselfaktoren bei der Auswahl solcher Gebiete nennt die Kommission den Einsatz digitaler Planungs- und Kartierungsinstrumente sowie Daten über die Kapazitäten erneuerbarer Energien und die potenziellen Umweltauswirkungen. In ihren Leitlinien betont die Kommission außerdem die Bedeutung der Einbindung von Interessengruppen und öffentlicher Konsultationen, um die erfolgreiche Ausweisung solcher Beschleunigungsgebiete zu unterstützen.
Der Plan zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten soll gemäß RED auch ein "Mitigation Rulebook" enthalten, das Regeln zu effektiven Minderungsmaßnahmen beschreibt, um die Umweltauswirkungen von Projekten für erneuerbare Energien in diesen Gebieten zu vermeiden oder zumindest deutlich zu verringern. Die Maßnahmen im Regelwerk sollen dabei einem hierarchischem Ansatz folgen:
Diese Minderungsmaßnahmen können in verschiedenen Phasen des Projekts angewendet werden, von der Planung und Standortwahl bis hin zur Bau-, Betriebs- und Stilllegungsphase. Zu Vermeidungsmaßnahmen zählen die geeignete Standortwahl oder zeitliche Anpassungen im Betrieb, die beispielsweise Rücksicht auf saisonale und tägliche Verhaltensmuster von Arten nehmen. Reduktionsmaßnahmen können beispielsweise akustische, visuelle oder elektromagnetische Abwehrmaßnahmen sein, die beispielsweise zur Reduktion von Unterwasserlärm in der Bauphase von Offshore-Windprojekten beitragen.
Die Umsetzung vieler Vorgaben aus der RED III ist in Österreich im angekündigten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz vorgesehen, das eine deutliche Verfahrensbeschleunigung für Projekte unter der UVP-Schwelle sowie die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses bringen soll. Im März hat es dazu im Ministerrat einen erneuten Vorstoß gegeben, dass das EABG noch im Laufe der aktuellen Legislaturperiode erarbeitet werden sollte. Aus Sicht der E-Wirtschaft wäre eine baldige Begutachtung sehr zu begrüßen, damit der Erneuerbaren-Ausbau im erforderlichen Tempo voranschreiten kann.
