Die Bundesregierung hat im Ministerrat Details zu einem neuen Maßnahmenpaket für leistbare Energie, Wettbewerbsfähigkeit und Krisenvorsorge beschlossen. Im Mittelpunkt stehen ein Industriestrompaket für energieintensive Unternehmen sowie ein neuer Energiepreiskrisenmechanismus für Haushalte und Unternehmen.
© Roman WimmersMit dem Paket sollen einerseits energieintensive Betriebe ab 2027 gezielt entlastet werden. Andererseits wird ein Mechanismus vorbereitet, der bei außergewöhnlichen Strompreisspitzen automatisch Unterstützung für Haushalte und Unternehmen ermöglichen soll. Insgesamt sind für die Industriestromabsicherung jährlich 250 Millionen Euro in den Jahren 2027 bis 2029 vorgesehen.
Geopolitische Krisen und starke Preisschwankungen auf den Energiemärkten können zu Inflation und Belastungen für Wirtschaft und Bevölkerung führen. Der neue Mechanismus soll künftig „rechtzeitig eingreifen“, um solche Entwicklungen abzufedern.
Neben der Industrieabsicherung plant die Bundesregierung einen Energiepreiskrisenmechanismus für Stromendverbraucher*innen. Dieser soll ausschließlich bei außergewöhnlichen Preisentwicklungen aktiviert werden.
Für Haushalte ist ein gestützter Strompreis von 10 Cent/kWh netto für ein definiertes Grundkontingent von 2.900 kWh vorgesehen. Oberhalb dieses Kontingents soll weiterhin der Marktpreis gelten, um Anreize zum Stromsparen aufrechtzuerhalten und orientiert sich damit an der Strompreisbremse aus 2023.
Unternehmen sollen einen einheitlichen Zuschuss pro Kilowattstunde erhalten. Die Entlastung soll direkt über die Stromrechnung erfolgen und spätestens vier Wochen nach Aktivierung wirksam werden. Finanziert werden soll die Maßnahme aus dem bestehenden Energiekrisenbeitrag-Strom.
Der Mechanismus soll an konkrete Schwellenwerte gekoppelt werden:
Die E-Control soll die Entwicklung dieser Parameter monatlich überwachen und veröffentlichen. Nach Ende der Krise ist ein dreimonatiger Nachlauf vorgesehen, um abrupte Belastungssprünge zu vermeiden.
Das Industriestrompaket umfasst zwei zentrale Instrumente:
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen abzusichern, Carbon Leakage und Standortverlagerungen zu verhindern sowie faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb Europas zu schaffen. Gleichzeitig sollen Investitionen in Dekarbonisierung, Energieeffizienz und Elektrifizierung unterstützt werden. Ein Teil der Förderung muss daher verpflichtend reinvestiert werden.
Das bestehende Standortabsicherungsgesetz (SAG) kompensiert indirekte CO₂-Kosten, die energieintensive Unternehmen über den Strompreis tragen. Künftig soll der Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen deutlich erweitert werden. Laut Bundesregierung könnten statt bisher rund 60 künftig etwa 120 Unternehmen profitieren.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen in sogenannten Carbon-Leakage-Sektoren mit hohem Stromverbrauch. Voraussetzung ist unter anderem ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als 1 GWh. Geförderte Unternehmen müssen Investitionen in Dekarbonisierung, Energieeffizienz oder Elektrifizierung nachweisen.
Zusätzlich soll ab 1. Jänner 2027 der im Rahmen der Industriestrategie angekündigte Industriestrompreis eingeführt werden. Dieser richtet sich an besonders stromintensive Prozesse, die vom SAG nicht ausreichend profitieren können. Genannt werden unter anderem Branchen wie Chemie, Pharma, Maschinenbau, Lebensmittelindustrie oder Papierproduktion. Er orientiert sich am Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF).
Die wichtigsten Eckpunkte:
Die maximale Entlastung soll laut Bundesregierung bis zu 25 % der gesamten Stromkosten energieintensiver Prozesse betragen.
Der Ministerratsvortrag sieht vor, den Energiepreiskrisenmechanismus nun gesetzlich auszuarbeiten und dem parlamentarischen Prozess zuzuführen. Gleichzeitig sollen die Verlängerung des Standortabsicherungsgesetzes bis 2029 sowie die Umsetzung des Industriestrompreises in Form eines eigenen Industriestrompreisgesetzes (ISPG) vorbereitet werden.

