EU-Kommission will gegen Greenwashing vorgehen

Ines Koubek

Das Aus für Greenwashing? Die EU-Kommission möchte mit dem Vorschlag zur Green Claims Directive Konsument*innen in ihren Entscheidungen stärken, indem Aussagen über die Umweltauswirkungen eines Produkts künftig belegt werden müssen.

Pressekonferenz Europäische Kommission zu Greenwashing
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Irreführende Umweltversprechen

"Nachhaltigkeit" als Trendwort, mit dem Konsument*innen dazu verleitet werden sollen, mit gutem Gewissen einzukaufen: Damit möchte die EU-Kommission jetzt Schluss machen. 40% der Markenversprechen (Claims) haben laut einer Studie der Kommission keine unterstützenden Beweise, 53% der grünen Claims geben nur vage, irreführende oder unbegründete Informationen. Mit der Green Claims Directive möchte die Kommission nun Konsument*innen vor Greenwashing schützen und sie dazu ermächtigen, informierte Entscheidungen zu treffen und damit zur Kreislaufwirtschaft beizutragen.

Mindestanforderungen und Begründungen für Claims

Der Richtlinienvorschlag ergänzt die UPG-Richtlinie, die spezifische Regeln für die Begründung, Überprüfung und Kommunikation freiwilliger Umweltaussagen und Umweltzeichen festlegt. Bei expliziten Aussagen wie "klimaneutrale Lieferung" oder "meeresfreundliche Sonnencreme" gelten künftig Mindestanforderungen, wie diese begründet werden müssen und kommuniziert werden dürfen. Umfasst sind freiwillige Aussagen über die Umweltauswirkungen eines Produkts oder der Händler*innen, nicht aber EU-regulierte Label wie das EU Ecolabel. Besonders Behauptungen zu "klimaneutralen", "CO2-neutralen" Produkten basieren oft auf der Kompensation von Treibhausgasen durch den Zukauf von Zertifikaten außerhalb der Wertschöpfungskette des betroffenen Unternehmens. Die Methoden, die diesen Offsets zugrunde liegen, variieren stark und häufig intransparent, ungenau oder inkonsistent. Dies führt zu erheblichen Risiken von Überschätzungen und Doppelzählungen vermiedener oder reduzierter Emissionen. Aussagen, die sich auf Kompensationen beziehen, müssen daher künftig separat ausgewiesen werden und Informationen darüber bereitgestellt werden, ob diese auf Emissionsreduktion oder tatsächlicher Kohlenstoffentfernung beruhen.

Umweltversprechen müssen künftig von unabhängiger Seite verifiziert und wissenschaftlich bewiesen werden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Analyse werden die für das Produkt tatsächlich relevanten Umweltauswirkungen identifiziert. Behauptungen oder Labels, die eine aggregierte Bewertung der Umweltauswirkungen verwenden, sind nicht mehr zulässig. Bei Vergleichen mit anderen Produkten oder Organisationen müssen diese auf gleichwertigen Daten und Informationen beruhen. Entscheidend ist, dass die Aussagen verifiziert werden müssen, bevor die entsprechenden Produkte auf den Markt gebracht werden.

Umweltzeichen auf dem Prüfstand

Neben freiwilligen Claims werden auch Umweltzeichen geregelt. Es gibt derzeit mindestens 230 verschiedene Labels, was zu Verwirrung bei den Konsument*innen führt. Damit die unkontrollierte Verbreitung solcher Siegel eingedämmt wird, werden neue Kennzeichnungssysteme nicht mehr zugelassen, wenn sie nicht auf EU-Ebene entwickelt wurden. Neue öffentliche und gewerbliche Systeme müssen einen höheren Umweltanspruch zeigen, als bestehende. Im Allgemeinen müssen Umweltzeichen zuverlässig, transparent, unabhängig verifiziert und regelmäßig überprüft werden.

Wer ist betroffen?

Die Richtlinie betrifft alle Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU, die ihre Produkte auf dem europäischen Markt verkaufen beziehungsweise sich an EU-Konsument*innen richten müssen die Vorgaben einhalten. Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro sollen ausgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die Richtlinie selbst festlegen, neben Strafzahlungen und der Entfernung der Umweltaussagen können diese auch den Ausschluss von Ausschreibungen oder Förderregimes umfassen. Strafzahlungen können mit bis zu 4% des Jahresumsatzes festgelegt werden.