Der Einstiegspreis ist moderat, Mehrkosten werden nicht höher als bei marktüblichen Preisschwankungen sein. Dennoch: Die Einführung der CO2-Bepreisung ist wichtig, da sie psychologisch Wirkung zeigen wird. Der Preispfad ist bekannt, billiger wird die Tonne CO2 in Zukunft nicht mehr werden. Das bedeutet: Die Entscheidung für ein Auto mit Verbrennungsmotor wird unwahrscheinlicher, der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen wahrscheinlicher. Besonders Betriebe werden den CO2-Preis in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen.

Das klimaschädliche Treibhausgas CO2 bekommt hierzulande ab 1. Juli 2022 einen Preis. Das galt für Unternehmen, die Anlagen im EU-Emissionshandel (ETS) betreiben, schon länger. Jetzt haben auch Emissionen außerhalb des ETS in Österreich einen Preis. Bei diesem System nimmt man Anleihen beim deutschen Nachbar. Dort gilt seit 1. Jänner 2021 nämlich ein CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne CO2. 2022 und 2023 steigt dieser um fünf Euro und ab 2024 um zehn Euro auf finale 55 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent im Jahr 2025. Den gleichen Zielpfad hat man sich auch in Österreich vorgenommen:

Der CO2-Preis wird von so genannten Inverkehrbringern fossiler Brenn- und Treibstoffe eingehoben und betrifft insbesondere Benzin, Diesel, Heizöle, Erdgas und Flüssiggas. Ab 2026 wird die Bepreisung – wie auch in Deutschland – in ein nationales Emissionshandelssystem übergeführt. Dieses soll dann das EU-weite "ETS II für Transport und Verkehr" ergänzen, welches zuletzt im "Fit-for-55"-Paket von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Klimaschädliche Subventionen wie die ungleiche MÖSt-Belastung von Benzin und Diesel ("Dieselprivileg"), die vergleichsweise niedrige Besteuerung von Heizöl sowie das Pendlerpauschale bleiben von der aktuellen Steuerreform unberührt.
Die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die Energiekosten sind insbesondere zu Beginn moderat und liegen im Bereich marktüblicher Preisschwankungen von Diesel, Benzin und Heizöl. Der CO2-Preis von 30 €/t CO2 resultiert in einem Preisaufschlag von 8 Cent/l bei Diesel und Heizöl, um 7,2 Cent/l bei Benzin und um 0,55 Cent/kWh bei Erdgas (berechnet mit Emissionsfaktoren gemäß deutschem BEHG). Für EndverbraucherInnen ist auch die Mehrwertsteuer noch hinzuzurechnen. Aus 8 Cent/l werden dann zum Beispiel 9,6 Cent/l. 2023 steigt der Aufschlag bei Diesel auf mehr als 9 Cent/l netto, was etwa dem aktuellen "Dieselprivileg" entspricht. Der CO2-Preis von 55 €/t CO2 (2025) liegt zwar nominell noch immer unter dem aktuellen Preis eines Emissionszertifikats im EU ETS (63 €/t CO2), hat aber durchaus schon signifikant preissteigernde Effekte, insbesondere bei VielfahrerInnen und der fossilen Beheizung von unsanierten Gebäuden.

Autofahren wird teurer, Heizen wird teurer – aber, was den CO2-Preis betrifft – erst ab Juli 2022 und damit nach der aktuellen Heizperiode. Das Ausmaß der Preissteigerungen hängt davon ab, wie man sich fortbewegt und in welchem Zustand das Haus ist, in dem man wohnt. Für ein saniertes Einfamilienhaus mit Ölheizung ist mit Mehrkosten von 115 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) zu rechnen. Beim selben Haus, jedoch unsaniert, würde man auf 298 Euro Mehrkosten kommen. Wird eine Gasheizung verwendet, fällt die Rechnung beim sanierten Einfamilienhaus um 85 Euro höher aus, im unsanierten sind es 216 Euro mehr. Bei einer 50-m²-Wohnung mit Gasheizung ist mit 46 Euro Mehrkosten zu rechnen. Um die gewünschten Lenkungseffekte zu erzielen, wird der Fördertopf 2022 für den Tausch von Öl- oder Gasheizungen auf insgesamt 500 Millionen Euro und die maximale Förderung für einen Heizungstausch auf 7.500 Euro erhöht.

Dass der CO2-Preis ein signifikantes Preissignal in Richtung Verhaltensänderung aussendet, ist wesentlich für die Wirksamkeit der Maßnahme. Das gilt besonders, wenn in der Klimapolitik marktbasierten Anreizen gegenüber der Ordnungspolitik der Vorzug gegeben werden soll – Stichwort "Keine Verbote".
Aber: Der Instrumentenkoffer der Klimapolitik ist vielfältig. Um bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen, sieht das aktuelle Regierungsprogramm etwa den Ausstieg aus Öl- und Gasheizung bis 2035 bzw. 2040 vor. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz zur Umsetzung dieses Ausstiegsplans ist in Kooperation mit den Ländern in Entwicklung und der CO2-Preis hat hierbei – neben Förderungen für Sanierungen und Heizungstausch – eine beschleunigende Wirkung.
Neben der Wärme gibt es diese Instrumentenvielfalt auch in anderen Bereichen: EU-Grenzwerte für die CO2-Emissionen von Neuwagenflotten (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) tragen wesentlich zur Mobilitätswende bei. In Österreich sind mit dem Klimaschutzgesetz, dem Energieeffizienzgesetz und dem Erneuerbares-Gas-Gesetz weitere wichtige Werkzeuge in Entwicklung. Die Länder haben unter anderem mit Energieraumplänen, Bauordnungen und der Ausweisung von Flächen für Photovoltaik und Windkraft wichtige Werkzeuge der Klimapolitik in der Hand.
Trotz moderatem Einstiegspreis: Die Einführung der expliziten CO2-Bepreisung ist trotzdem wichtig, da selbst ein Preis von 30 Euro/t CO2 (verbunden mit der Steigerung bis 2025) einen psychologischen Unterschied ergibt. Der Preispfad ist bekannt, und billiger wird die Tonne CO2 in Zukunft jedenfalls nicht mehr. Die Entscheidung für ein Auto mit Verbrennungsmotor wird damit etwas unwahrscheinlicher, die Entscheidung für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen wieder eine Spur wahrscheinlicher. Besonders Betriebe werden den CO2-Preis in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen.
Als konkreter fiskalpolitischer Handlungsbedarf für die nahe Zukunft bleiben jedenfalls die Anpassung des Diesel- sowie Heizölprivilegs und die weitere Ökologisierung des Pendlerpauschales, auch in Zusammenhang mit der Abschaffung klimaschädlicher Subventionen – denn diese konterkarieren Österreichs Bemühungen auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität 2040.

Strategie & Business Development, Austrian Energy Agency