Die Europäische Kommission hat am 13. Mai ein Fahrgastpaket vorgelegt, das die Buchung von Reisen in Europa vereinfachen und Fahrgastrechte stärken soll. Im Fokus stehen insbesondere die Öffnung des Vertriebs im Bahnsektor und neue Regelungen bei multimodalen Verbindungen.
© Europäische KommissionDas Paket basiert auf dem Leitgedanken „eine Reise, ein Ticket, volle Fahrgastrechte“ und umfasst drei zentrale Initiativen:
Angebote finden, vergleichen und buchen – das soll laut Vision der Kommission in Zukunft mit wenigen Klicks möglich sein. Fahrgäste sollen außerdem bessere Rechte haben, wenn sie bei ihrer Reise einen Anschlusszug aufgrund von Verspätungen verpassen. Ziel der Kommission ist es, die europaweite Reiseplanung zu vereinfachen und gleichzeitig Transparenz sowie Wettbewerb zu stärken.
Die Verordnung zu multimodalen Buchungen richtet sich an Anbieter multimodaler digitaler Mobilitätsdienste (MDMS), also Plattformen, die verschiedene Verkehrsmittel bündeln. Sie betrifft außerdem Verkehrsunternehmen, die mit diesen Anbietern zusammenarbeiten. Die neuen Regeln sollen für eine neutrale und transparente Darstellung von Angeboten auf Online-Plattformen sorgen, damit Fahrgäste vorhandene Angebote besser finden können.
Kernpunkte der Regelung sind unter anderem:
Mit Blick auf den lokalen öffentlichen Verkehr sind teilweise Ausnahmen vorgesehen, die für integrierte Verkehrsnetze relevant sind. Zum Beispiel fallen Plattformen für Verkehrsdienste, die primär einen urbanen Raum oder Ballungsgebiet bedienen, nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Für Anbieter im Geschäftskundenbereich gilt diese urbane Ausnahme allerdings nicht.
Die Ticketing-Verordnung sieht eine Öffnung des Vertriebs von Bahntickets vor und soll verhindern, dass einzelne Anbieter den Markt dominieren.
Wesentliche Elemente sind unter anderem:
Die Verträge zwischen Betreibern und Plattformen sollen fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) unterliegen.
Straßenbahn- und U-Bahn-Systeme sind von dieser Verordnung vollständig ausgenommen, ebenso wie eigenständige Bahnnetze, die ausschließlich dem Stadt- oder Vorortverkehr dienen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets liegt darauf, Lücken im bisherigen Fahrgastschutz bei komplexen Reiseverbindungen zu schließen. Fahrgäste sollen bessere Rechte haben, wenn sie bei ihrer Reise einen Anschlusszug eines anderen Anbieters aufgrund von Verspätungen verpassen.
Kernelemente des Vorschlags:
Die Europäische Kommission setzt auf einheitlichere Buchungsprozesse, offene Vertriebsstrukturen und verbesserte Fahrgastrechte, um die Attraktivität des Bahnverkehrs zu erhöhen. Die vorgesehenen Ausnahmen zeigen, dass die Besonderheiten urbaner Mobilitätssysteme zumindest in Teilen berücksichtigt werden. Im weiteren Gesetzgebungsprozess im Rat und im Europäischen Parlament wird nun entscheidend sein, wie die Balance zwischen Marktöffnung und der Funktionsfähigkeit bestehender Verkehrsstrukturen austariert wird. Verkehrskommissar Tzitzikostas drängte bei der Vorstellung des Pakets auf zügige Verhandlungen, damit die Änderungen noch vor Ende der Legislaturperiode im Jahr 2029 greifen.

Brüssel-Büro der Wiener Stadtwerke