Lucie Petersen

EU-Fahrgastpaket: Neue Regeln für multimodale Buchungen, Ticketing und Fahrgastrechte

15.05.2026

Die Europäische Kommission hat am 13. Mai ein Fahrgastpaket vorgelegt, das die Buchung von Reisen in Europa vereinfachen und Fahrgastrechte stärken soll. Im Fokus stehen insbesondere die Öffnung des Vertriebs im Bahnsektor und neue Regelungen bei multimodalen Verbindungen.

null© Europäische Kommission

Das Fahrgastpaket im Überblick

Das Paket basiert auf dem Leitgedanken „eine Reise, ein Ticket, volle Fahrgastrechte“ und umfasst drei zentrale Initiativen:

  • eine neue Verordnung für multimodale Buchungen,
  • eine neue Ticketing-Verordnung für den Schienenverkehr,
  • eine gezielte Anpassung der Eisenbahnfahrgastrechte.

Angebote finden, vergleichen und buchen – das soll laut Vision der Kommission in Zukunft mit wenigen Klicks möglich sein. Fahrgäste sollen außerdem bessere Rechte haben, wenn sie bei ihrer Reise einen Anschlusszug aufgrund von Verspätungen verpassen. Ziel der Kommission ist es, die europaweite Reiseplanung zu vereinfachen und gleichzeitig Transparenz sowie Wettbewerb zu stärken.

Mehr Transparenz bei digitalen Buchungsplattformen

Die Verordnung zu multimodalen Buchungen richtet sich an Anbieter multimodaler digitaler Mobilitätsdienste (MDMS), also Plattformen, die verschiedene Verkehrsmittel bündeln. Sie betrifft außerdem Verkehrsunternehmen, die mit diesen Anbietern zusammenarbeiten. Die neuen Regeln sollen für eine neutrale und transparente Darstellung von Angeboten auf Online-Plattformen sorgen, damit Fahrgäste vorhandene Angebote besser finden können.

Kernpunkte der Regelung sind unter anderem:

  • Angebote auf den betroffenen Online-Plattformen müssen neutral und transparent dargestellt werden, etwa nach Preis, Reisedauer oder Treibhausgasemission.
  • „Unverzichtbare“ Plattformen mit hohem Marktanteil oder im Geschäftskundenbereich unterliegen strengeren Vorgaben, um eine faire Behandlung aller Anbieter sicherzustellen.

Mit Blick auf den lokalen öffentlichen Verkehr sind teilweise Ausnahmen vorgesehen, die für integrierte Verkehrsnetze relevant sind. Zum Beispiel fallen Plattformen für Verkehrsdienste, die primär einen urbanen Raum oder Ballungsgebiet bedienen, nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Für Anbieter im Geschäftskundenbereich gilt diese urbane Ausnahme allerdings nicht.

Öffnung des Ticketvertriebs im Bahnverkehr

Die Ticketing-Verordnung sieht eine Öffnung des Vertriebs von Bahntickets vor und soll verhindern, dass einzelne Anbieter den Markt dominieren.

Wesentliche Elemente sind unter anderem:

  • Eisenbahnunternehmen werden verpflichtet, ihre Angebote interessierten Online-Plattformen zum Verkauf zugänglich zu machen.
  • Große Bahnunternehmen müssen auf ihren Plattformen alle nationalen Verbindungen anzeigen und auf Anfrage Tickets anderer Anbieter vertreiben.

Die Verträge zwischen Betreibern und Plattformen sollen fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) unterliegen.

Straßenbahn- und U-Bahn-Systeme sind von dieser Verordnung vollständig ausgenommen, ebenso wie eigenständige Bahnnetze, die ausschließlich dem Stadt- oder Vorortverkehr dienen.

Verbesserte Fahrgastrechte bei Anschlussverbindungen

Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets liegt darauf, Lücken im bisherigen Fahrgastschutz bei komplexen Reiseverbindungen zu schließen. Fahrgäste sollen bessere Rechte haben, wenn sie bei ihrer Reise einen Anschlusszug eines anderen Anbieters aufgrund von Verspätungen verpassen.

Kernelemente des Vorschlags:

  • Bahnunternehmen werden verpflichtet, bei Regional- und Fernverbindungen sogenannte Durchgangstickets anzubieten.
  • Fahrgäste erhalten bei verpassten Anschlüssen vollen Schutz und Anspruch auf Weiterbeförderung ohne zusätzliche Kosten, auch bei Umstiegen zwischen verschiedenen Bahnunternehmen.
  • Fahrgäste sollen Anspruch auf Unterstützungsleistungen und Möglichkeiten zur Entschädigung für die gesamte Verspätung haben.

Fazit und Ausblick

Die Europäische Kommission setzt auf einheitlichere Buchungsprozesse, offene Vertriebsstrukturen und verbesserte Fahrgastrechte, um die Attraktivität des Bahnverkehrs zu erhöhen. Die vorgesehenen Ausnahmen zeigen, dass die Besonderheiten urbaner Mobilitätssysteme zumindest in Teilen berücksichtigt werden. Im weiteren Gesetzgebungsprozess im Rat und im Europäischen Parlament wird nun entscheidend sein, wie die Balance zwischen Marktöffnung und der Funktionsfähigkeit bestehender Verkehrsstrukturen austariert wird. Verkehrskommissar Tzitzikostas drängte bei der Vorstellung des Pakets auf zügige Verhandlungen, damit die Änderungen noch vor Ende der Legislaturperiode im Jahr 2029 greifen.