Das Maßnahmenpaket des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes ist umfangreich. Darin enthalten sind auch 20 Begleitverordnungen, die zu einem späteren Zeitpunkt Details zu den Förderzuschüssen, Ab- und Zuschlägen oder Ausschreibungsvolumen näher ausgestalten.
© Mikhail PavstyukDas Erneuerbaren Ausbau Gesetzes wurde am 7. Juli im Nationalrat beschlossen. Mit dem EAG wird bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro für den Erneuerbaren Ausbau zur Verfügung gestellt, um das Ziel, bis 2030 100% Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, realisieren zu können.
Mit dem EAG sind die politischen Rahmenbedingungen für die Energiewende gesetzt. Einige Details des Maßnahmenpakets müssen jedoch noch per Verordnung festlegt werden. Zur Ausarbeitung dieser Verordnungen braucht das Klimaschutzministerium (BMK) stets die Zustimmung eines weiteren, vom Koalitionspartner geführten, Ministeriums. Was kommt hier noch auf uns zu?
Ausschreibungen, Vergaben und Höchstpreise
Marktprämie & Investitionszuschüsse
Aufbringung der Fördermittel
Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die relevantesten Verordnungsermächtigungen im EAG:
