Gastbeitrag: Zertifizierungssysteme für Erneuerbare Gase

Alex Bergamo

Erneuerbare Gase müssen je nach Anwendungsbereich mit unterschiedlichen Zertifikaten oder Nachweisen versehen werden, die national oder international geregelt sein können. Diese Gaszertifikate lassen sich in drei Kategorien einteilen: Zielanrechnungen, Gaskennzeichnungen und freiwillige Marktinitiativen.

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Rechtgrundlagen für Zertifizierungssysteme Erneuerbarer Gase

In folgender Übersichtsgrafik sind die Rechtsgrundlagen, die ausgestellten Dokumente und die wichtigsten Erläuterungen dazu dargestellt.

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RED Ziele

Die Zielanrechnung bezieht sich auf die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Gasen wie Biomethan zur Erreichung der EU-Ziele gemäß der Renewable Energy Directive III (RED III). Diese Ziele sehen vor, dass bis 2030 42,5 % des Bruttoendenergieverbrauchs der EU durch erneuerbare Energien gedeckt werden und mindestens 29 % der Treibstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen soll.

Nationale Referenzziele

Um das ehrgeizige EU-Ziel des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch zu erreichen, legt jeder Mitgliedstaat ein nationales Referenzziel fest. Gemäß dem Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans für Österreich beträgt das aktualisierte nationale Referenzziel 60 % erneuerbare Energie am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030. Zur Einordnung: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch betrug im Jahr 2020 36,5%.

Anrechnung der Erneuerbaren Gasen

Damit Erneuerbare Gase auf diese Ziele angerechnet werden können, müssen sie ihre Nachhaltigkeit durch einen Nachhaltigkeitsnachweis belegen. Dieser Nachweis erfolgt durch ein von der EU anerkanntes Zertifizierungssystem, das auf der Massenbilanz der eingesetzten Substrate basiert. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die bei der Gasproduktion entstehenden Treibhausgasemissionen unter einem bestimmten fossilen Referenzwert liegen. Dazu gehören beispielsweise ISCC oder REDcert. Alle weiteren anerkannten Zertifizierungssysteme können auf der Webseite der EU-Kommission nachgeschlagen werden.

Für die Anrechnung von erneuerbaren Gasen auf die Kraftstoffquote ist neben dem Nachhaltigkeitsnachweis auch ein Proof of Origin erforderlich. Der physische und erneuerbare Wert des Gases wird durch eine Massenbilanz entlang der Lieferkette (Gasnetz, LKW, etc.) nachgewiesen. In Österreich erfolgt dies durch das Biomethanregister (AGCS) auf Basis der Daten des Netzbetreibers. Wird das Gas exportiert und nicht auf die nationalen Referenzziele im Erzeugerland angerechnet, kann das internationale RED MB Scheme von ERGaR (European Renewable Gas Registry) zur Erstellung eines Proof of Origin verwendet werden. Sowohl der Nachhaltigkeitsnachweis als auch der Proof of Origin sind erforderlich, um Erneuerbare Gase auf die Kraftstoffquote anrechnen zu können. Diese Kombination von Zertifikaten wird aktuell auf nationaler Ebene als Biomethannachweis bezeichnet, der vom Biomethanregister ausgestellt und in der elektronischen Datenbank des Umweltbundesamtes, dem elektronischen Nachhaltigkeitsnachweis (elNA), verwaltet wird.

Gaskennzeichnungen

Gemäß RED II (Artikel 19) muss die Herkunft von Strom und Gas durch einen Herkunftsnachweis (HKN) ausgewiesen werden. Dieser Nachweis enthält Informationen über die erzeugte Energiemenge, Zeit und Ort der Erzeugung sowie Angaben über den Energieträger und weitere Details. In Österreich sind HKN für Strom bereits etabliert, die Anwendung für Gase läuft seit 2023. Die Regelungen der RED II werden in Österreich durch das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und das Erneuerbare Ausbau Gesetz (EAG) umgesetzt. Ab 2023 müssen Gasversorger/Lieferanten die Herkunft der Energieträger für die Gaserzeugung des Vorjahres gegenüber dem Endkunden ausweisen. Alle in Österreich erzeugten Gase, die durch das öffentliche Gasnetz transportiert werden, erhalten einen HKN. Gase, die nicht durch das öffentliche Gasnetz transportiert werden, erhalten stattdessen ein Grüngaszertifikat, das rein national in §86 EAG geregelt ist. HKN und Grüngaszertifikate werden in der HKN-Datenbank der zuständigen Stelle (E-Control) verwaltet.

Grüngasquote nach Entwurf des EGG

Für die Anrechnung von erneuerbaren Gasen mit HKN oder Grüngaszertifikaten auf die Grüngasquote nach dem Entwurf des Erneuerbare-Gas-Gesetzes (EGG) müssen diese mit einem Grüngassiegel versehen werden. Diese Anrechnung ist jedoch nur für Erneuerbare Gase möglich, die auf das nationale Referenzziel gemäß Artikel 3 der RED II anrechenbar sind. Der grüne Wert des HKN muss daher quantifiziert und durch einen Nachhaltigkeitsnachweis bestätigt werden. Wird das erneuerbare Gas mit Grüngassiegel entgeltlich an einen Endkunden geliefert, kann es auf die Grüngasquote nach dem EGG angerechnet werden.

Zertifikate für den freiwilligen europäischen Biomethanhandel

Im Jahr 2021 wurde das Certificate of Origin (CoO) von ERGaR eingeführt, um den freiwilligen europäischen Biomethanhandel zu erleichtern. Im Gegensatz zu den Herkunftsnachweisen hat das CoO keinen gesetzlichen Rahmen, sondern ist aus den Bedürfnissen des Marktes entstanden. Vier nationale Biomethanregister aus Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Österreich sind an diesem System beteiligt. Das CoO passt sich flexibel an den Markt an und ist grundsätzlich mit dem System der Herkunftsnachweise kompatibel, da beide Zertifikate dieselben Informationen enthalten. Der Unterschied besteht darin, dass Herkunftsnachweise (HKN) von einer offiziell ernannten Stelle ("E-Control" in Österreich) ausgestellt werden, während CoO vom Biomethanregister ausgestellt wird.

Zusammenfassende Darstellung der Zertifikate

Die folgende Tabelle versucht, die Vielzahl der genannten Zertifikate zusammenzufassen. Damit soll ein wenig Klarheit in die Welt der Zertifizierungssysteme für erneuerbare Gase gebracht werden.

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  • Alex Bergamo

    Austrian Energy Agency