Pünktlich vor der Wahl Ende April hat der Wiener Landtag das Wiener Klimagesetz beschlossen. Als erstes Bundesland hat Wien damit ein eigenes Klimagesetz – und zwar mit einem klaren Ziel: Klimaneutralität bis 2040.

Die derzeitige Wiener Stadtregierung hat in den vergangenen fünf Jahren den Klimaschutz großgeschrieben. Bereits zu Beginn der Koalition hat sich die Koalition aus SPÖ und NEOS für die Klimaneutralität der Stadt bis 2040 ausgesprochen. Das Klimagesetz sorgt dafür, dass die Klimaziele und der organisatorische Weg dorthin über die Legislaturperiode hinaus Gültigkeit haben.
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, ist ein sektorübergreifender Blick notwendig. Gebäude, Energie und Verkehr sind dabei wesentliche Handlungsfelder, die berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich wird im Klimagesetz auch das Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2040 gesteckt, es ist also darauf hinzuwirken, dass die Stadt inklusive der Unternehmen der Stadt bis 2040 klimaneutral sind.
Um die Ziele zu erreichen, baut das Klimagesetz auf drei Säulen auf. Diese werden von Seiten der Stadt als die drei Ks bezeichnet und umfassen Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft. Konkret gilt es, folgende Ziele zu erreichen:
Außerdem sollen alle Maßnahmen, die zur Umsetzung des Klimagesetzes zu erarbeiten sind, sozial ausgestaltet werden. Alle Beteiligten sollen in den Prozess mit einbezogen und das Zusammenwirken von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gebietskörperschaften gefördert werden.
Beim Wiener Klimagesetz handelt es sich um ein Selbstbindungsgesetz, es werden also zur Verwirklichung der Klimaziele Selbstbindungen vorgesehen und ein organisatorischer Rahmen, eine Governance-Struktur inklusive Instrumente zur Umsetzung, geschaffen.
Zu diesen Instrumenten gehört der Wiener Klimafahrplan. Der erstmals im Gemeinderat 2022 beschlossene Fahrplan umfasst alle wesentlichen Maßnahmenbündel zur Erreichung der Klimaziele der Stadt, wie beispielsweise die klimaneutrale Strom- und Fernwärmeerzeugung oder den Ausbau des klimaneutralen Verkehrs. Dieser Fahrplan ist laut Klimagesetz mindestens für 5 weitere Jahre gesetzlich vorgeschrieben und muss demnach auch nach der derzeitigen Legislaturperiode fortgesetzt werden.
Neben dem Klimafahrplan gibt es auch die sogenannten Klimachecks. Gesetze und Verordnungen sowie Bauvorhaben werden künftig solchen Klimachecks unterzogen, um so eine klimagerechte Planung sicherzustellen.
Bestehende und geplante klimarelevante Maßnahmen werden im Rahmen des Klimabudgets nach Klimakriterien, insbesondere den Treibhausgasemissionen, bewertet. Damit soll eine entsprechende Priorisierung der vorhandenen Budgetmittel laufend vorgenommen werden. Das Klimabudget dient also der Bewertung von Maßnahmen nach deren Wichtigkeit, um somit Schutzmaßnahmen besser steuern zu können.
Um nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern auch die Privatwirtschaft und andere Institutionen und Organisationen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, werden sogenannte Klimaallianzen gegründet. Die Stadt hat sich im Klimagesetz außerdem zu einer klimaneutralen Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen gesetzlich verpflichtet.
Im Wiener Klimagesetz werden umfassende Maßnahmen und zahlreiche Instrumente auf Basis der drei Ks Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft gesetzt. Um eine reibungslose Umsetzung zu koordinieren, legt das Gesetz zusätzlich drei Steuerungseinheiten fest, die dafür verantwortlich sind.
Eines ist klar, durch das Wiener Klimagesetz bezieht die Stadt klar Stellung: Das Ziel der Klimaneutralität 2040 ist festgeschrieben.
Auf dem Weg zur nachhaltigen Energieversorgung und Erreichung der Klimaneutralität in Wien in den Bereichen der Wärmewende, Stromwende und Mobiliätswende nimmt Wien Energie eine zentrale Rolle als Umsetzerin ein. In unserer Dekarbonisierungsstudie haben wir einen Plan vorgelegt, mit dem das Ziel der Klimaneutralität 2040 erreichbar ist. Mit Projekten zum Ausbau von Geothermie und von Großwärmepumpen wird Fernwärme bis 2040 klimaneutral erzeugt und strategisch auf Basis des Wiener Wärmeplans erweitert. Auch die erneuerbare Stromerzeugung wird anhand vieler Projekte in Wien und in der Umgebung stark ausgebaut. Projekte im Bereich von Wasserstoff, Carbon Capture und der Kreislaufwirtschaft tragen ebenfalls zu dem Maßnahmenbündel des Klimafahrplans bei. Dabei ist es auch in Zukunft notwendig, mit der EU und dem Bund intensiv zusammenarbeiten, da viele Rahmenbedingungen auf höheren Ebenen geklärt werden müssen. Es sind Vorhaben zu beschleunigen, um sie zeitgerecht umzusetzen und entsprechende Priorisierungen auch bei den notwendigen Finanzierungen vorzunehmen. Eine Reihe von Gesetzen wie beispielsweise das Mineralrohstoffgesetz, das Erneuerbare Wärmegesetz, das Umweltförderungsgesetz sind ebenfalls anzupassen, um die Maßnahmen optimal zu unterstützen und umsetzbar zu machen.