Die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung ist da!

Alexander Wallisch

Seit dem 1. März 2024 ist die Wiener Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung in Kraft. Sie ist mit der Adaptierung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes eine wichtige Grundlage für die Verstärkung der Sanierungsmaßnahmen in Wien. Konkret wird geregelt, wer wofür wie viel Förderung der Stadt zur Sanierung und Heizungsumstellung erhält.

Außenfassade eines Gründerzeithauses in Wien
Aussen-Fassade_Andreas Buchberger
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Gebäude sind zentral für die Energiewende

Der Gebäudebereich spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zuge der Energiewende und der Erreichung der Klimaziele. Als größter Verbraucher von Energie und Emittent von Treibhausgasen ist eine umfassende Transformation dieses Sektors unerlässlich. In diesem Kontext sind die Sanierung und die Umstellung von Heizungssystemen im Wiener Klimafahrplan von entscheidender Bedeutung. Die Regierung der Stadt hat sich daher das Ziel gesetzt, nicht nur die energetische Sanierung zu fördern, sondern auch die Umstellung auf nachhaltige, alternative Energiesysteme voranzutreiben. Durch eine enge Verknüpfung von thermischer Sanierung und der Implementierung hocheffizienter Heizungstechnologien wird nicht nur die Energieeffizienz verbessert, sondern auch ein bedeutender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen geleistet. Zentral dafür ist die nun in Kraft getretene Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung.

Heizungsumstellung

In der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung wird die Umstellung der Heizung auf hocheffiziente Systeme mit bis zu 35% gefördert. Jede Umstellung wird zunächst mit einer Grundförderung von 50€/m² Wohnnutzfläche unterstützt. Darüber hinaus können zusätzliche Zuschläge für spezifische Maßnahmen wie beispielsweise Bohrungen nach Grundwasser für Wärmepumpen gewährt werden.

Maßnahmen wie die Durchführung von Effizienzmaßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich oder Maßnahmen wie der Rückbau von Gasleitungen im Gebäude, sind ebenso förderbar. Auch werden die Kriterien zur Erlangung von Förderungen angepasst um die Einreichungen zu vereinfachen. Ein Beispiel dafür ist der Wegfall der Beschränkung der maximalen Vorlauftemperatur von Wärmepumpen. Um auch bestehende Gebäude versorgen zu können ohne gleich eine Fußbodenheizung einbauen zu müssen, darf die Vorlauftemperatur höher angesetzt werden als bisher, wenn nachweisbar ist, dass die Wärmepumpe mit gleicher Effizienz betrieben werden kann.

Neu ist auch, dass bereits Übergangslösungen und Vorbereitungen auf eine spätere tatsächliche Umstellung gefördert werden können. Dies soll es ermöglichen, ein bestehendes Gebäude bereits vorab zu ertüchtigen und dieses erst später beispielsweise an ein Nahwärmenetz oder an die Fernwärme anzuschließen, sobald diese verfügbar ist.

Ebenfalls neu ist, dass hocheffiziente alternative Energiesysteme auch dann gefördert werden können, wenn das Objekt prinzipiell mit Fernwärme versorgt werden könnte.

Außerdem sind Maßnahmen zum Anschluss sowie Umrüstung und Sanierung innerhalb einzelner Wohnungen förderbar. Zukünftig werden auch dezentrale hocheffiziente Energiesysteme (sogenannte „Mini-Wärmepumpen“) gefördert, wenn zentrale Lösungen nicht möglich sind.

Seit 1. März kann für den Hauptwohnsitz auch eine „Dekarbonisierungsprämie“ beantragt werden. Diese soll als zusätzlicher Anreiz dienen, um insbesondere für Mieter*innen bzw. Wohnungseigentümer*innen einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, ihre Wohnung vollständig zu dekarbonisieren (inklusive dem Rückbau von „Kochgas“). Diese Prämie wird direkt an die Mieter*innen bzw. Wohnungseigentümer*innen ausbezahlt und soll insbesondere die Kosten, die z.B. für die Anschaffung eines neuen E-Herds, den Umbau der Küche oder die Anpassung der E-Installation entstehen, abdecken. Erforderlich ist ein Nachweis über die Demontage des Gaszählers. Wenn die vollständige Dekarbonisierung einer Wohnung im Zuge einer Heizungsumstellung im gesamten Haus erfolgt, erhöht sich die Dekarbonisierungsprämie von 1.000€ auf 1.500€.

Sanierung

In der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung wurden für den Bereich der Sanierung von Wohnhäusern Förderbausteine eingeführt, die Bewertung vereinfachen und den Einsatz flexibler gestalten sollen. Diese Maßnahme ermöglicht eine differenzierte Herangehensweise: Sowohl umfangreiche Sanierungen als auch kleinere Eingriffe können förderfähig sein. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass effiziente und tiefgreifende Maßnahmen verstärkt unterstützt werden.

So wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle mit einem nicht rückzahlbaren Betrag zwischen 35 und 220 Euro/m² Nutzfläche bei einer maximalen Förderquote von 20 bis 40% der förderbaren Baukosten gefördert. Die Höhe hängt dabei im wesentlichen von den erzielten Einsparungen ab.

Der neue Kombinationsbonus stellt eine Verknüpfung von Sanierung- und Heizungsumstellung dar: durch die gleichzeitige Umstellung der Haustechnik auf effiziente alternative Energiesysteme im Rahmen einer thermischen Sanierung, kann die Förderung auf eine höhere Sanierungsklasse angehoben werden. Das führt im Vergleich zur getrennten Betrachtung der Einzelmaßnahmen zu einer zusätzlichen Förderung von 20 bis 40 Euro/m².

Auch bei Sockelsanierungen gibt es eine Verknüpfung zur Dekarbonisierung. Es müssen zukünftig mindestens 30 % der Nutzfläche auf hocheffiziente alternative Energiesysteme umgestellt werden.

Es gibt bei thermischer Sanierungen der Gebäudehülle aber durchaus auch nicht-energetische Schwerpunkte wie höhere Förderungen beim Einsatz ökologischer, nachhaltiger, ressourcenschonender, kreislauffähiger und klimaschonender Bauweisen und Materialien. Zusätzlich sind wichtige Förderungen für Menschen mit Behinderung inkludiert, die bis zu 75% der Kosten für Maßnahmen die den Wohnbedürfnissen dienen abdecken und die nicht an energetische Maßnahmen gebunden sind.

Fokus auf Dekarbonisierung

Die Dekarbonisierung und der Klimaschutz sind in der Verordnung durchgängig als Ziel erkennbar und gerade mit der Kombination von Sanierung und Heizungsumstellung wurden durchaus neue Wege beschritten. In Kombination mit den Bundesförderungen stehen für die Maßnahmen sehr tiefgreifende Möglichkeiten zur Förderung zur Verfügung.

Gerade die Förderung in Wien legt dabei auch großen Wert darauf, sowohl kleineren Gebäuden und einzelnen Wohnungen etwas zu bieten, als insbesondere auch im Mehrfamilienwohnbau Schwerpunkte zu setzen.