Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, um Unternehmen und Haushalte in der EU vor übermäßig hohen Gaspreisen zu schützen. Der Preis von Month-Ahead-Derivaten im Rahmen des TTF soll vorübergehend auf 275 Euro begrenzt werden, falls die Preise zwei Wochen lang über diesem Schwellenwert liegen und eine im Voraus festgelegte Spanne im Verhältnis zu den LNG-Preisen überschreiten. Nicht alle Mitgliedsstaaten sind überzeugt, denn es ist fraglich, ob der Mechanismus tatsächlich jemals ausgelöst werden wird.
© Wien EnergieUm extremen Gaspreisspitzen zu begegnen, die durch Mängel bei den Preisbildungsmechanismen der Gasgroßhandelsmärkte verursacht werden, hat die Kommission einen Vorschlag für einen Marktkorrekturmechanismus vorgelegt. Dieser würde als vorübergehende Obergrenze für die Gaspreise auf dem EU-Gasmarkt dienen. Der im Vorschlag vorgesehene Korrekturmechanismus für den Gasmarkt würde für einen Zeitraum von einem Jahr ab Inkrafttreten des von der Kommission vorgeschlagenen Textes gelten. Er soll ab dem 1. Januar 2023 aktiviert werden können.
Der Gasmarktkorrekturmechanismus würde:
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, würde die Energieregulierungsbehörde ACER unverzüglich die Kommission, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und die Europäische Zentralbank (EZB) informieren. Am darauffolgenden Tag würde der Preiskorrekturmechanismus in Kraft treten. Aufträge für Frontmonat-TTF-Derivate, welche die Sicherheitspreisgrenze überschreiten, würden in weiterer Folge nicht akzeptiert werden.
Die vorgeschlagene Ratsverordnung enthält Sicherheitsvorkehrungen, um Störungen auf den Energie- und Finanzmärkten zu vermeiden. Um Versorgungssicherheitsprobleme zu vermeiden, werden Marktteilnehmer weiterhin in der Lage sein, die Nachfrage zu bedienen und Gas auf dem Spotmarkt und außerbörslich zu beschaffen. Um sicherzustellen, dass die Gasnachfrage nicht steigt, müssen die Mitgliedstaaten dem Vorschlag zufolge innerhalb von zwei Wochen nach Aktivierung des Korrekturmechanismus mitteilen, welche Maßnahmen sie zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs ergriffen haben. Der Korrekturmechanismus soll mittels ständiger Überwachung u.a. durch ACER, die Koordinierungsgruppe "Erdgas" und von ENTSO-G kontrolliert werden.
Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Kommission einen Beschluss zur Aussetzung des Korrekturmechanismus erlassen muss, wenn er zu unbeabsichtigten Marktstörungen zu führen droht, die sich negativ auf die Sicherheit der Gasversorgung, die Gasflüsse innerhalb der EU oder die Finanzstabilität auswirken. Bei der Beurteilung der Aussetzungsentscheidung müsste die Kommission prüfen, ob der Korrekturmechanismus
Die Pläne der EU, die Gaspreise zu begrenzen, sind von Kritikern unter Beschuss geraten. Laut diesen ist es unwahrscheinlich, dass dieser Mechanismus jemals verwendet wird. Die Großhandelspreise für Gas stiegen im Sommer zwar auf ein Allzeithoch von über 300 € pro MWh, jedoch selbst in diesem Fall wäre die Obergrenze nicht ausgelöst worden, da die Preise nur etwa eine Woche lang über 275 € pro MWh blieben. Somit handelt es sich um einen Vorschlag, der selbst unter dem Extremszenario vom August zu keiner Obergrenze geführt hätte.
15 EU-Länder, darunter Spanien und Griechenland, hatten auf die Einführung einer Obergrenze gedrängt in der Hoffnung, die Preise für die Verbraucher über den Winter niedrig zu halten. Deutschland, die Niederlande und Dänemark gehören zu den skeptischeren Mitgliedstaaten, die befürchten, dass niedrigere Preise zu einem erhöhten Gasverbrauch führen und Händler veranlassen würden, Gas an andere Länder zu liefern.
Die Kommission müsste angesichts der Gasversorgungslage in der EU bis zum 1. November 2023 einen Bericht über die Überprüfung dieser Verordnung vorlegen. Auf der Grundlage dieses Berichts würde die Kommission dann entscheiden, ob sie einen Vorschlag zur Verlängerung der Anwendung vorlegt. Eine politische Einigung könnte beim Energieminister*innenrat am 19. Dezember getroffen werden.