Wie setzt sich die Stromrechnung eigentlich zusammen, was zahlt man wofür und welche Änderungen ergeben sich gegenüber 2024?

Die Stromrechnung wirkt vielfach komplex und undurchsichtig. Mit Anfang 2025 kommt es zudem zu einigen Änderungen, die sich auf den Endpreis auswirken. Was genau bedeutet das?
Grundsätzlich setzt sich die Stromrechnung aus drei Komponenten zusammen: Energiepreis, Netzgebühren und Steuern und Abgaben.
Der Energiepreis umfasst die Kosten für die eigentliche Stromerzeugung und wird an den Stromanbieter gezahlt. Im liberalisierten Strommarkt unterliegt der Energiepreis dem Wettbewerb, unterscheidet sich je nach Stromanbieter und kann von den Endkund*innen frei gewählt werden.
Der Energiepreis enthält zwei Komponenten:
Dieser Teil der Rechnung wird direkt vom gewählten Stromanbieter festgelegt.
Die Netzgebühren decken die Kosten für den Transport und die Verteilung des Stroms über das Stromnetz. Hierzu gehört auch das Entgelt für Messleistungen. Sie werden vom Netzbetreiber der jeweiligen Region (Netzbereich) eingehoben und umfassen:
Diese Entgelte werden für den notwendigen Ausbau und die Modernisierung der Energienetze der Zukunft erhoben. Sie sind reguliert und werden von der E-Control (Energieregulierungsbehörde) jedes Jahr neu festgelegt.
In Österreich fallen auf die Stromrechnung verschiedene Steuern und Abgaben an. Je nach Posten gehen diese Beiträge an Bund, Land, Stadt oder Gemeinde.
a) Elektrizitätsabgabe: Eine gesetzliche Abgabe auf Stromverbrauch (Endbesteuerung des Energieverbrauchs, vergleichbar mit der Erdgasabgabe oder der Mineralölsteuer).
b) Erneuerbaren-Abgaben:
c) Umsatzsteuer: Die Mehrwertsteuer (20 %), die auf alle Kosten (inklusive Steuern und Abgaben) erhoben wird.
d) Gebrauchsabgabe: Die Gebrauchsabgabe (Benützungsabgabe) ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen Gemeinden eingehoben wird. Diese kommt in den Bundesländern unterschiedlich zur Anwendung; in Wien werden bspw. 6% Gebrauchsabgabe auf die Netznutzungsentgelte und die Energiekosten eingehoben.
Zur Dämpfung der Stromkosten für Haushalte wurden als Reaktion auf die europäische Energiekrise im Zeitraum von 2022 bis 2024 drei zentrale Maßnahmen ergriffen:
Die Stromkostenbremse:
Als Entlastungsmaßnahme wurde vom Bund die Stromkostenbremse eingeführt. Mit dieser wurde je Haushaltszählpunkt ein Grundkontingent von 2.900 kWh mit maximal 15 Cent/kWh (bis Juni 2024 mit bis zu 30 Cent/kWh) gefördert. Wie hoch die Förderung tatsächlich war, ist abhängig vom Energiepreis: Bei einem Stromtarif von beispielsweise 20 Cent/kWh wurden 10 Cent Förderung ausbezahlt, um den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh zu erreichen. Damit kommt man auf eine Förderung von 290 Euro bei 2.900 kWh pro Jahr. Die Abwicklung wurde dabei automatisch von den Energielieferanten übernommen.
Wegfall der Erneuerbaren-Förderkosten:
Die Einhebung der Erneuerbaren-Förderkosten wurde im genannten Zeitraum ausgesetzt. Der Kostenbeitrag zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wurde während dieser Zeit direkt aus dem Budget finanziert.
Reduktion der Elektrizitätsabgabe:
Die Elektrizitätsabgabe ist EU-rechtlich vorgeschrieben, ihre Höhe wird jedoch auf Bundesebene im Elektrizitätsabgabegesetz festgelegt. Sie bezieht sich auf die Lieferung von elektrischer Energie und wurde von April 2022 bis Ende 2024 von 1,5 Ct/kWh auf 0,1 Ct/kWh auf das europäische Mindestbesteuerungsniveau abgesenkt.
Mit 1.1.2025 werden die Erneuerbaren-Förderkosten wieder eingehoben. Diese gliedern sich in vier Positionen, wobei das Abgabenniveau für das Jahr 2025 rund 50% unter dem ursprünglichen Niveau (zuletzt 2021) liegt. Dies dürfte unter anderem dadurch bedingt sein, dass während der Hochpreisphase viele erneuerbare Erzeugungsanlagen außerhalb des Fördersystems gute Vermarktungsbedingungen vorgefunden haben und dadurch aktuell geringerer Finanzierungsbedarf besteht.
Die Höhe der Elektrizitätsabgabe wurde wieder auf das langjährige ursprüngliche Niveau von 1,5 Ct/kWh angehoben.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Positionen der Stromrechnung und ihre Bemessung in den Jahren 2024 und 2025. Der Wegfall der Stromkostenreduktion wird anhand einer Jahresrechnung für einen durchschnittlichen Wiener Haushalt auf Netzebene 7, , mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh und einer vertraglich vereinbarten Anschlussleistung von 4 kW veranschaulicht. Der Energiepreis wurde für die beiden Vergleichsjahr 2024 und 2025 gleichermaßen mit 10 ct/kWh festgelegt.
Die Gegenüberstellung zeigt, dass die Erneuerbarenabgaben 2024 nicht verrechnet und die Elektrizitätsabgabe nur mit dem reduzierten Wert angesetzt wurden.

Die Ausweisung der oben angeführten Positionen erfolgt üblicherweise auf den monatlichen Abrechnungen der Energieversorger. Werden diese auf jährliche Kosten hochgerechnet, bedingen der Wegfall der Krisenentlastungsmaßnahmen und der Anstieg der Netzentgelte bei gleichbleibendem Energiepreis Mehrkosten in Höhe von rund 235€ im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg der Netzentgelte schlägt mit einer Erhöhung von rund 27% zu Buche. Die Erhöhung der Elektrizitätsabgabe und die Wiedereinhebung der Erneuerbaren-Abgaben wirken sich ebenfalls unmittelbar auf die Jahresstromrechnung aus – ihre Höhe entspricht jener vor der europäischen Energiekrise.

Strategische Energiewirtschaft