Gastbeitrag: „Just Transition“ Aktionsplan für Aus- und Weiterbildung

Silvia Hofbauer
Christa Schlager

Der gesellschaftliche Wandel hin zu einer emissionsarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Die Qualifikationsanforderungen an Arbeitnehmer*innen und Berufseinsteiger*innen ändern sich. Der Aktionsplan „Just Transition“ für die Aus- und Weiterbildung definiert konkrete Maßnahmen im Energie- und Wärmesektor.

Montage von Solarpaneelen auf einem Dach. Im Hintergrund Skyline von Wien.
BuergerInnen_Solarkraftwerk_Wien_Mitte_WienerStadtwerke
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Ein wichtiger, aber noch nicht hinreichender Schritt zur Beschleunigung der Energiewende

Die Just Transition Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung für das Schwerpunktthema Energiewende wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) gemeinsam mit Arbeitsmarktservice (AMS) Wien und Arbeiterkammer (AK) Wien unter Einbindung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) initiiert. Zweck einer eingerichteten Arbeitsgruppe war es, spezifische Qualifizierungserfordernisse zu identifizieren, die durch die Energiewende entstehen. Dieses Anliegen war mit dem Ziel verknüpft, einen umsetzungsorientierten Aktionsplan unter Einbindung einer breiten Gruppe von Stakeholdern zu entwickeln.

Als zentrale Handlungsfelder hat die Arbeitsgruppe drei Fokusthemen „Bauen und Sanieren“, „Erneuerbare Wärme“ und „Erneuerbarer Strom“ festgelegt. In drei Workshops wurden rund 120 Maßnahmen erhoben, priorisiert, konkretisiert und daraus der Just Transition Aktionsplan Aus- und Weiterbildung entwickelt. Der Aktionsplan wurde also zusammen mit den Akteur*innen in den Workshops erarbeitet und bildet deren Einschätzung und Erfahrung ab.

Was beinhaltet der Aktionsplan?

Der Aktionsplan mit knapp 40 Vorhaben ist in vier Themengruppen gegliedert:

  • Ausgangspunkt sind Maßnahmen im Bildungssektor: Hier steht die Vermittlung neuer und zusätzlicher Inhalte und Fähigkeiten im Zentrum, um die in Zukunft benötigten Kompetenzen in Just Transition Berufen abzudecken. Dies reicht von der Integration klimarelevanter Lehrinhalte in bestehende Lehrausbildungen über die Stärkung von Kompetenzen zu Erneuerbarer Energie bis zur Entwicklung neuer Aufschulungs- bzw. Aus- und Weiterbildungsformate. Außerdem sind Ausbildungsoffensiven mit neuen Berufsbildern für die Lehrberufe „Elektrotechnik“ und „Installations- und Gebäudetechnik“ geplant. Es ist auch notwendig, in die Infrastruktur an Berufsschulen und HTLs zu investieren und in Zukunft die geteilten Angebote und regionale Vernetzung von Lern- und Bildungsorten zu fördern.
  • Zentral zur Beschleunigung der Energiewende sind Maßnahmen, die Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitssuchende unterstützen, sich Qualifikationen anzueignen. So sollen Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitssuchende bei ihrem Aus- und Weiterbildungsbedarf unterstützt, und Aus- und Weiterbildungsangebote und kooperative Ansätze aufgezeigt werden. Dabei werden klimarelevante Schwerpunkte in bestehenden Instrumenten des Arbeitsmarktservice wie der Impulsberatung, den Ausbildungsverbünden oder den Qualifizierungsverbünden forciert. Beschäftigte – insbesondere jene aus den von der Transformation betroffenen Branchen – müssen im Zentrum stehen und Angebote zur Neuorientierung für Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt und gefördert werden. Schwerpunkte werden auf die Umschulung von Installateur*innen, die Aufschulung von Dachdecker*innen und klimabezogene Weiterbildungen im Bausektor gelegt.
  • Unterstützend sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die räumliche und zeitliche Vereinbarkeit von Beruf, Bildung und Privatleben verbessern. Zudem sollen finanzielle Förderungen und andere Instrumente angepasst und ausgebaut werden, damit die finanzielle Absicherung für Aus- und Weiterbildung für Just Transition Berufe verbessert wird.
  • Eine Verbesserung der Kommunikation ist auch unerlässlich, wenn es darum geht, Just Transition Berufsbilder greifbar zu machen und Aus- und Weiterbildungsangebote zu verbreiten: in der breiten Öffentlichkeit, in Unternehmen und in Regionen. Multiplikator*innen wie Eltern, Lehrer*innen oder Führungskräfte, Netzwerke und Role Models spielen dabei eine wichtige Rolle. Just Transition Berufe sollen frühzeitig und umfassend jungen Menschen nähergebracht werden, sowohl in den Schulen (z.B. Berufsorientierung oder Praktika) als auch durch Aktionen außerhalb (z.B. Ferienprogramme oder Messen).

Wie wird der Aktionsplan umgesetzt?

Die Umsetzung des Aktionsplans soll durch die als „Lead“ gekennzeichneten Institutionen erfolgen. Dies sind im Wesentlichen das AMS, das BMK, das BMAW, das BMBWF und die WKO. Weitere, zur Umsetzung beitragende Institutionen werden von der Institution im Lead mit einbezogen. Um die Wirksamkeit des Aktionsplans überprüfen zu können, wird von Seiten des BMK ein Monitoring und Evaluierungskonzept erstellt.

Eine konkrete Maßnahme, die bereits in Umsetzung ist, ist die Umweltstiftung: Sie ist eine vom ÖGB und WKÖ initiierte Implacement Zielgruppen-Stiftung und wird gemeinsam mit dem AMS, dem BMAW, dem BMK und in enger Zusammenarbeit mit nachfragestarken Unternehmen im Bereich der Klimaberufe angeboten. Zwischen April 2022 und April 2025 sollen circa 1.000 Menschen ohne am Arbeitsmarkt verwertbare Berufsausbildung im Umweltbereich qualifiziert werden.

Was braucht es darüber hinaus?

Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Arbeitskräften ist hoch. Daher braucht es gute Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Beschäftigte und Arbeitssuchende. Derzeit ist es aber so, dass es sich für viele Arbeitssuchende finanziell einfach nicht ausgeht, eine längere Ausbildung zu machen. Sie müssen deutlich besser abgesichert werden. Die aktuellen von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen sind ein erster Schritt in diese Richtung, reichen aber nicht aus.

Auch die Unternehmen sind gefordert in ihre Mitarbeiter*innen zu investieren, ihnen Weiterbildung und Qualifizierung zu ermöglichen und sich in der Ausbildung des Nachwuchses verstärkt zu engagieren. Etwa mit einem von Unternehmen finanzierten Weiterbildungsfonds . Mit 0,2 Prozent der Jahres-Bruttolohnsumme könnten 440.000 Arbeitnehmer*innen mit jährlich 500 Euro Förderung für ihre berufliche Weiterbildung unterstützt werden. Zudem braucht es dringend ein Recht der Arbeitnehmer*innen auf eine Woche Weiterbildung pro Jahr in der bezahlten Arbeitszeit. Und wir brauchen ein Qualifizierungsgeld für alle. Alle Arbeitnehmer*innen und Arbeitsuchende über 25 Jahren sollen das Recht auf monatlich 1.500 Euro für insgesamt drei Jahre Aus- und Weiterbildung innerhalb von 15 Jahren bekommen.

  • Silvia Hofbauer

    Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration, AK-Wien

  • Christa Schlager

    Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik, AK-Wien