Der gesellschaftliche Wandel hin zu einer emissionsarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Die Qualifikationsanforderungen an Arbeitnehmer*innen und Berufseinsteiger*innen ändern sich. Der Aktionsplan „Just Transition“ für die Aus- und Weiterbildung definiert konkrete Maßnahmen im Energie- und Wärmesektor.

Die Just Transition Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung für das Schwerpunktthema Energiewende wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) gemeinsam mit Arbeitsmarktservice (AMS) Wien und Arbeiterkammer (AK) Wien unter Einbindung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) initiiert. Zweck einer eingerichteten Arbeitsgruppe war es, spezifische Qualifizierungserfordernisse zu identifizieren, die durch die Energiewende entstehen. Dieses Anliegen war mit dem Ziel verknüpft, einen umsetzungsorientierten Aktionsplan unter Einbindung einer breiten Gruppe von Stakeholdern zu entwickeln.
Als zentrale Handlungsfelder hat die Arbeitsgruppe drei Fokusthemen „Bauen und Sanieren“, „Erneuerbare Wärme“ und „Erneuerbarer Strom“ festgelegt. In drei Workshops wurden rund 120 Maßnahmen erhoben, priorisiert, konkretisiert und daraus der Just Transition Aktionsplan Aus- und Weiterbildung entwickelt. Der Aktionsplan wurde also zusammen mit den Akteur*innen in den Workshops erarbeitet und bildet deren Einschätzung und Erfahrung ab.
Der Aktionsplan mit knapp 40 Vorhaben ist in vier Themengruppen gegliedert:
Die Umsetzung des Aktionsplans soll durch die als „Lead“ gekennzeichneten Institutionen erfolgen. Dies sind im Wesentlichen das AMS, das BMK, das BMAW, das BMBWF und die WKO. Weitere, zur Umsetzung beitragende Institutionen werden von der Institution im Lead mit einbezogen. Um die Wirksamkeit des Aktionsplans überprüfen zu können, wird von Seiten des BMK ein Monitoring und Evaluierungskonzept erstellt.
Eine konkrete Maßnahme, die bereits in Umsetzung ist, ist die Umweltstiftung: Sie ist eine vom ÖGB und WKÖ initiierte Implacement Zielgruppen-Stiftung und wird gemeinsam mit dem AMS, dem BMAW, dem BMK und in enger Zusammenarbeit mit nachfragestarken Unternehmen im Bereich der Klimaberufe angeboten. Zwischen April 2022 und April 2025 sollen circa 1.000 Menschen ohne am Arbeitsmarkt verwertbare Berufsausbildung im Umweltbereich qualifiziert werden.
Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Arbeitskräften ist hoch. Daher braucht es gute Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Beschäftigte und Arbeitssuchende. Derzeit ist es aber so, dass es sich für viele Arbeitssuchende finanziell einfach nicht ausgeht, eine längere Ausbildung zu machen. Sie müssen deutlich besser abgesichert werden. Die aktuellen von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen sind ein erster Schritt in diese Richtung, reichen aber nicht aus.
Auch die Unternehmen sind gefordert in ihre Mitarbeiter*innen zu investieren, ihnen Weiterbildung und Qualifizierung zu ermöglichen und sich in der Ausbildung des Nachwuchses verstärkt zu engagieren. Etwa mit einem von Unternehmen finanzierten Weiterbildungsfonds . Mit 0,2 Prozent der Jahres-Bruttolohnsumme könnten 440.000 Arbeitnehmer*innen mit jährlich 500 Euro Förderung für ihre berufliche Weiterbildung unterstützt werden. Zudem braucht es dringend ein Recht der Arbeitnehmer*innen auf eine Woche Weiterbildung pro Jahr in der bezahlten Arbeitszeit. Und wir brauchen ein Qualifizierungsgeld für alle. Alle Arbeitnehmer*innen und Arbeitsuchende über 25 Jahren sollen das Recht auf monatlich 1.500 Euro für insgesamt drei Jahre Aus- und Weiterbildung innerhalb von 15 Jahren bekommen.

Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration, AK-Wien

Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik, AK-Wien