Das Gas- und Wasserstoffpaket war das letzte noch fehlende Puzzlestück im Rahmen der europarechtlichen Grundlagen für den Wasserstoffmarkt. Das am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedete Gesetzespaket regelt die Rechte und Pflichten von Infrastrukturbetreibern und Versogern im Gasmarkt. Jens Geier, federführender Berichterstatter zur EU-Gasmarktrichtline und Verena Hof, politische Beraterin in seinem Büro haben für uns die Auswirkungen für den Wasserstoffhochlauf und die Rolle von Stadtwerken dabei beleuchtet.

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu sein. Das hat enorme Auswirkungen auf Produktionsprozesse und Konsumgewohnheiten. Wasserstoff gilt neben der Elektrifizierung als einer der Haupttreiber für die Entwicklung hin zu einer emissionsfreien Wirtschaft und Gesellschaft, da er eine erneuerbare Alternative zur Verwendung von fossilem Gas darstellt.
Das vergangene Jahr war eines der relevantesten, um den Weg für den Hochlauf eines europäischen Wasserstoffmarktes zu ebnen. Im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie für erneuerbare Energien haben wir uns auf Ziele zum Einsatz von grünem Wasserstoff in Industriesektoren geeinigt, die Kriterien zur Zertifizierung von grünem Wasserstoff wurden festgelegt und die Kommission arbeitet an Maßnahmen zur Unterstützung der Wasserstoffproduktion im In- und Ausland.
Das Gas- und Wasserstoffpaket war das letzte noch fehlende Puzzlestück im Rahmen der europarechtlichen Grundlagen für den Wasserstoffmarkt. Das am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedete Gesetzespaket regelt die Rechte und Pflichten von Infrastrukturbetreibern und Versogern im Gasmarkt.
Der Kommissionsvorschlag zur Gasmarktrichtlinie hätte praktisch das Aus für viele Verteilnetzbetreiber bedeutet, da eine Verteilnetzebene im Wasserstoffmarkt nicht vorgesehen war. Dagegen hat das Europäische Parlament von Beginn an die Bedeutung von Verteilnetzen für die Versorgung von zahlreichen Industrie- und Gewerbeunternehmen anerkannt und den ursprünglichen Vorschlag radikal geändert. Ausschlagegebend war dabei auch die herausgehobene Rolle von Stadtwerken in Österreich und Deutschland als zentrale Säule der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die zarten Versuche der Mitgliedstaaten, Wasserstoff-Verteilnetze in ihrer Verhandlungsposition zu berücksichtigen, hätte den Betreibern keine dauerhafte Sicherheit für Investitionen geboten.
In den Verhandlungen setzte das Parlament seine Position durch, womit Verteilnetzbetreiber eine Perspektive in der aufstrebenden Wasserstoffwirtschaft haben. Konkret wird dieser Beschluss in den Entflechtungsregeln für Wasserstoffnetzbetreiber. Basierend auf der Trennung in Fernleitungs- und Verteilnetze wurden für den Wasserstoffmarkt Entflechtungsregeln eingeführt, die sich an bewährten Praktiken im Erdgas- und Strommarkt orientieren. Besonders relevant ist die vertikale Entflechtung zwischen Produktion und Transport von Wasserstoff innerhalb eines Unternehmens. Für vertikal integrierte Wasserstoff-Verteilnetzbetreiber gelten zukünftig dieselben Entflechtungsregeln wie für Verteilnetzbetreiber im Erdgas, inklusive der Ausnahme für kleine Netzbetreiber unter 100.000 angeschlossenen Kunden. Diese Ausnahme ist jedoch als Bestandsschutz zu begreifen, da sie an die Existenz eines unter die Ausnahme fallenden Erdgas-Verteilnetzbetreibern innerhalb derselben Unternehmensgruppe geknüpft ist. Eine horizontale Entflechtung zwischen Wasserstoff und Erdgas gibt es auf der Verteilnetzebene nicht.
Für den Fernleitungsnetzbetrieb bleiben ebenso die bekannten Entflechtungsmodelle aus dem Erdgasmarkt bestehen. Damit erhalten vertikal integrierte Unternehmen, die im Erdgas- und Wasserstoffmarkt aktiv sind, dauerhaft die Möglichkeit, die operative Verantwortung für den Fernleitungsnetzbetrieb zu tragen und ihr Eigentum an den Leitungen zu behalten. Ob der Fernleitungsnetzbetrieb für Erdgas und Wasserstoff horizontal durch die Gründung einer separaten Netzgesellschaft Wasserstoff getrennt werden muss, obliegt der Entscheidung der Mitgliedstaaten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen diese von einer horizontalen Entflechtung absehen. Entflechtungsregeln sind für Feinschmecker gemacht. Zusammenfassend lässt fragen: Wer darf das zukünftige Wasserstoffnetz besitzen und betreiben? Die Gesetzgeber haben beschlossen, den Um- und Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur maßgeblich in die Hände der bereits existierenden Netzbetreiber zu legen und damit Investitionshemmnisse aus dem Kommissionsvorschlag zu beseitigen. Die bestehenden Netzbetreiber haben den Willen und das Wissen, um das Gasnetz zu dekarbonisieren. Darüber hinaus ist der Aufbau eines Wasserstoffnetzes basierend auf der Umwidmung bestehender Erdgas-Leitung weitaus kosteneffizienter als der Neubau.
Die Netzplanung ist der Werkzeugkasten der Transformation. Während die Nachfrage an fossilem Gas zurückgehen wird, soll Biomethan als erneuerbares Gas integriert und zeitgleich Teile des Netzes für den Transport von reinem Wasserstoff zur Verfügung gestellt sowie andere stillgelegt werden. Weiterhin ist das Silodenken in einzelnen Energieträgern - Erdgas, Strom, Wasserstoff, Wärme - in der Praxis längst überholt.
Gesteuert werden können diese immensen Herausforderungen mittels der Netzplanung, die erstmals auch für die Verteilnetzebene eingeführt wird. Im Zentrum der Planung stehen Energie- und Systemeffizienz, die die Brücke zwischen Erdgas und Wasserstoff schlagen, aber auch Strom und Wärme berücksichtigen. Beispielsweise kann in Zeiten der Überproduktion von erneuerbaren Strom dieser über die Elektrolyse zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden.
Auf Verteilnetzebene ist die Zukunft des Wärmesektors entscheidend, weshalb die Netzplanung nicht ohne die lokalen Wärme- und Kälteplanung gedacht werden kann, die in der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie beschlossen wurde und bis 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Ziel muss es sein, erneuerbare Energie kostengünstig und energieeffizient zur Verfügung zu stellen und dabei lokal vorhandene Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Regional wird es unterschiedlichste Lösungen geben abhängig von den geographischen und klimatischen Bedingungen, dem Potenzial an erneuerbaren Energien und der vorhandenen Infrastruktur.
Auf EU-Ebene haben wir einen Rahmen gesetzt, der Sektorintegration anreizt, ohne den Weg dorthin von oben herab vorzugeben. Für Verteilnetzbetreiber ergibt sich daraus die Verpflichtung zu einem Netzentwicklungsplan für Wasserstoff, der alle vier Jahre in Kooperation mit den Netzbetreibern für Erdgas, Strom und Fernwärme erstellt werden muss. Im Fokus der Netzplanung stehen schwer zu dekarbonisierende Sektoren, die aufgrund mangelnder Alternativen auf den Einsatz von Wasserstoff angewiesen sind. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie eine gemeinsame Planung von Wasserstoff und Erdgas ermöglichen wollen. Eine Planung für Erdgas ist jedoch nur dann verpflichtend, wenn ein Rückgang der Nachfrage erwartbar ist, der die Stilllegung des Netzes oder Teilen davon notwendig macht. Kleine Erdgas-Verteilnetzbetreiber von unter 45.000 angeschlossenen Kunden sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Zeitgleich zum Einstieg in den Wasserstoffmarkt wird in der Gasmarktrichtlinie der schrittweise Ausstieg der Europäischen Union aus fossilen Gasen vorbereitet. Aufgrund von Alternativen in der Wärmeversorgung wird trotz der Integration von Biomethan und der teilweisen Umwidmung auf Wasserstoff ein Teil des Verteilnetzes überflüssig werden. Eine Stilllegung von Teilen der Erdgas-Infrastruktur muss jedoch gut vorbereitet werden, um Endverbraucher während der Transformation zu schützen und Netzbetreiber regulatorisch und möglicherweise finanziell zu unterstützen.
Terminologisch hat sich die Europäische Union mittlerweile von der Farbenlehre zu Wasserstoff verabschiedet. Unterschieden wird zwischen den sogenannten erneuerbaren Kraft- und Brennstoffe nicht biologischen Ursprungs (RFNBO) und kohlenstoffarmen Kraft- und Brennstoffen. Zur ersten Kategorie gehört der häufig als „grün“ bezeichnete Wasserstoff, der aus erneuerbarem Strom hergestellt wird. Zu letzterer werden Produktionstechnologien für Wasserstoff gezählt, die auf fossilen Energieträger in Kombination mit der Speicherung von CO2 oder Nuklearstrom basieren. Wasserstoff aus Biomasse gilt definitorisch als Biogas und damit erneuerbar.
Die Nachfrage nach Wasserstoff in Europa ist enorm, doch wird er in absehbarer Zukunft ein knappes Gut bleiben. Daher sprach sich das Europäische Parlament in der Europäischen Wasserstoffstrategie für die Nutzung von kohlestoffarmen Wasserstoff in der Übergangszeit aus, solange noch nicht genügend erneuerbarer zur Verfügung steht. Gleichzeitig müssen wir Endnutzer priorisieren, bei denen Wasserstoff das größte Potenzial zur Reduzierung von Treibhausgasen hat und keine Alternativen verfügbar sind. Das trifft auf einige industrielle Sektoren, wie die Stahl- oder Chemieindustrie, zu, gilt jedoch auch für die Schiff- und Luftfahrt sowie den Schwerlaststraßentransport. Auch im öffentlichen Personennahverkehr können Wasserstoff-Busse Fahrzeuge ersetzen, die heute mit konventionellen Kraftstoffen betrieben werden. Die Wasserstoffnachfrage dieser spezifischen Sektoren wird die Ausweitung der Produktionskapazitäten, die Entwicklung der Infrastruktur und die Liquidität des Marktes vorantreiben.
Die EU setzt die Weichen für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft und schafft Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Hochlauf auf europäischer Ebene. Erneuerbarer Wasserstoff spielt dabei eine Schlüsselrolle, um unsere Energieversorgung zukunftsfähig und umweltfreundlich zu gestalten. Der Einsatz in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren ermöglicht es der Industrie, sich vom fossilen Zeitalter zu verabschieden und gleichzeitig europäische Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Neben der Verfügbarkeit von Wasserstoff ist der zügige Aus- und Umbau der Infrastruktur der Haupttreiber der Transformation. Stadtwerken kommt dabei als integrierten Unternehmen, die stark in einer Region verankert sind, eine tragende Rolle zu.

Abgeordneter zum Europäischen Parlament, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten, Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) und Berichterstatter für die EU-Gas-Richtlinie

Politische Beraterin im Büro Jens Geier