Eve Tamme

Gastbeitrag: Wie könnten Carbon Removals in das EU-ETS integriert werden?

Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen und um Restemissionen auszugleichen, braucht es dauerhaften CO2-Abbau, sogenannte Carbon Removals (CDR). Wie diese in der Zukunft in das EU-ETS integriert werden können und welche Aspekte dabei zu beachten sind, erklärt Eve Tamme in diesem Gastbeitrag.

Bergige Waldlandschaft mit Industrieerzeugnis-Wolken
Carbon_Capture_AdobeStock_Jon Anders Wiken
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Einleitung

Was sind die wichtigsten Aspekte bei der Einbeziehung von Carbon Removals in das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)? Im Vergleich zu vor ein paar Jahren hat sich die Frage, ob Carbon Removals überhaupt in das System aufgenommen werden soll, dahingehend weiterentwickelt, wie dieser Vorgang tatsächlich in der Praxis ablaufen soll. In letzter Zeit konzentrierten sich die Gespräche über Carbon Removals und das EU-ETS stark auf die Governance-Aspekte, aber das ist nur ein Teil des Puzzles. Die politischen Entscheidungsträger*innen müssen im Vorfeld mehrere Schlüsselprinzipien festlegen, um dem Markt die notwendige Planungssicherheit geben zu können. Ich habe die wichtigsten Fragen in sechs zu berücksichtigende Bereiche unterteilt. Gehen wir diese der Reihe nach durch.

Qualität

Welche Methoden zur Kohlendioxid-Entfernung (CDR) sollen einbezogen werden? Das Wort "Qualität" impliziert hier, dass der Abbau in hochwertiger Qualität erfolgt.

Da das EU-Emissionshandelssystem sowohl industrielle als auch fossile Emissionen abdeckt, werden höchstwahrscheinlich die dauerhaftesten Abbaumethoden einbezogen, die eine geringe Unsicherheit bei der Kohlenstoffbilanzierung und der Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) aufweisen. Dies würde einen "like for like"-Ansatz gewährleisten, bei dem fossile Emissionen mit dauerhaften Abbauprodukten ausgeglichen werden. Im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem wird am häufigsten die Einbeziehung von direkter Kohlenstoffabscheidung und -speicherung aus der Luft (DACCS) und Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) erwähnt.

Zwischen dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) und dem EU-Emissionshandelssystem gibt es eine stark ausgeprägte Trennwand. Der traditionelle Abbau von Kohlenstoff auf dem Land (Aufforstung, Wiederaufforstung, Bindung von Kohlenstoff im Boden) ist nicht über die Flexibilitätsmechanismen mit dem EU-ETS verbunden. Aus diesem Grund ist es höchst unwahrscheinlich, dass sogenanntes "Carbon Farming" im Rahmen des EU-ETS eine Rolle spielen wird. Darüber hinaus erwägt die Europäische Kommission, Carbon Removals im Rahmen eines landwirtschaftlichen Emissionshandelssystems zu berücksichtigen. Das Vereinigte Königreich erwägt jedoch, über das "like for like"-Prinzip hinauszugehen und land-basierte Carbon Removals in das britische Emissionshandelssystem einzubeziehen.

Quantität

Welche Menge an Carbon Removals soll eingebracht werden? Sollte es sich an dem erwarteten Niveau der Restemissionen oder an anderen Aspekten orientieren? Wenn nationale oder unternehmerische Netto-Null-Ziele diskutiert werden, liegt der optimale Anteil der Emissionsreduktion gegenüber Carbon Removals in der Regel zwischen 90% zu 10% und 80% zu 20%. Wird es im EU-ETS eine ähnliche Berechnung für den Netto-Nullpunkt geben?  Wird es Begrenzungen für die Menge pro Carbon-Removal-Methode geben? Wenn ja, wie wird sich dies im Laufe der Zeit ändern?

Timing

Ab wann werden Carbon Removals im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems zugelassen? Wie wird sich dies im Laufe der Zeit ändern, und welche Methoden gibt es eigentlich?

Wahrscheinlich wird ein stufenweiser Ansatz gewählt, bei dem zunächst dauerhafte Carbon-Removal-Methoden mit höherem technologischen Reifegrad (TRL) zugelassen werden. Andere können folgen, wenn sie auf der TRL-Leiter nach oben steigen und die Unsicherheiten bei der Kohlenstoffbilanzierung und MRV beseitigt sind.

Wenn man bedenkt, dass die Emissionen im EU-Emissionshandelssystem im Jahr 2039 auf null sinken sollen, bedeutet das, dass wenn Carbon Removals eingeführt werden, dies auch der Netto-Nullpunkt für das EU-EHS sein könnte?

Marktdesign

Wie werden die Carbon-Removal-Maßnahmen in das System eingeführt? Denn dies hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie die Prioritäten für die Emissionsreduktion gesetzt werden, darauf, wie die Diskussionen über die Festlegung von Obergrenzen (das EU-ETS ist ein Cap-and-Trade-System) geführt werden und auf vieles mehr. Das EU-Emissionshandelssystem hat fast zwei Jahrzehnte gebraucht, um das weltweit leistungsfähigste Emissionshandelssystem zu werden. Wie können wir Carbon Removals auf eine Art und Weise einbeziehen, die diese Integrität nicht untergräbt?

Aus struktureller Perspektive gibt es drei Möglichkeiten, Carbon Removals einzubinden:

a) Als Teil des EU-ETS-Geltungsbereiches

Dies würde grundlegende Änderungen an den Grundsätzen des EU-Emissionshandelssystems erfordern. Das Emissionshandelssystem müsste in ein Emissionshandels- und -abbausystem umgestaltet werden.

b) Als CO2-Gutschriften oder -Zertifikate

CO2-Gutschriften (Carbon Credits) im Rahmen des Kyoto-Protokolls (CERs und ERUs) wurden eine Zeit lang im EU-EHS verwendet. Die Erinnerung daran ist schmerzlich, da dies zu einem jahrelangen Überangebot im System führte und in der Vergangenheit zu einem sehr niedrigen Kohlenstoffpreis im EU-EHS beitrug.

Aus welchen Säulen der EU-Politik werden diese Gutschriften stammen? Heute fallen viele neuartige Verfahren zur Kohlenstoffabscheidung nicht in den Geltungsbereich der EU-Klimaziele, aber das wird sich mit dem bevorstehenden Klimaziel für 2040 sicherlich ändern. Wenn diese Aktivitäten nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, bedeutet dies, dass der Abbau von CO2 zwischen der Effort Sharing Regulation (ESR) und der LULUCF-Verordnung aufgeteilt wird? Oder wird es eine vierte klimapolitische Säule für Carbon Removals geben, aus der Gutschriften, Zertifikate oder andere Einheiten (ähnlich wie bei den jährlichen Emissionszuteilungen im Rahmen der ESR) in das EU-Emissionshandelssystem aufgenommen werden könnten? Oder wird der zukünftige Hauptweg die Verwendung von Zertifikaten aus dem Carbon Removal Certification Framework sein, das derzeit Removal-Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Klimaziele der EU umfasst?

Um den Unterschied zwischen Kohlenstoffzertifikaten und Kohlenstoffgutschriften zu verstehen, empfehle ich diesen Blog-Artikel von mir.

c) Als eine Mischung aus a) und b)

Die politischen Entscheidungsträger*innen können auch die Optionen a) und b) miteinander kombinieren, zum Beispiel indem sie DACCS und BECCS in den Anwendungsbereich mit aufnehmen und andere Carbon Removal Methoden als Gutschriften oder Zertifikate zulassen.

Zugang

Welche Unternehmen und Sektoren im Rahmen des EU-ETS haben Zugang zu Carbon Removals und können diese für die Einhaltung der Vorgaben nutzen? Und in welchem Umfang? Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren oder Unternehmen, und wenn ja, inwiefern?

Das EU-ETS soll bis 2039 zu Nullemissionen führen, was in der Praxis aber nicht möglich ist. Es wird immer noch Restemissionen geben, die nicht reduziert werden können. Sei es aufgrund mangelnder Technologie (oder ihres Ausmaßes), des Preises, politischer Entscheidungen oder gesellschaftlicher Erwägungen.

Welche Sektoren und Unternehmen werden Restemissionen haben dürfen? Welche Menge an Restemissionen ist akzeptabel? Ob und wie wird der Zugang zu Carbon Removal Methoden mit Sektoren und Unternehmen, die Restemissionen haben, abgestimmt? Es gibt eine lange Liste komplexer Überlegungen rund um diese Aspekte.

Governance

Wie werden all diese Punkte in der Praxis umgesetzt werden? Es ist wichtig, dass man sich über die anderen Prinzipien im Klaren ist, bevor man sich mit den Governance-Aspekten befasst. Ebenso wichtig ist es aber auch, die Governance bestmöglich zu gestalten.

Es gibt eine Vielzahl an Ideen, die von der Rolle der Regierungen als Intermediäre für den Kauf von Carbon Removals bis hin zur Einrichtung einer Europäischen Kohlenstoffzentralbank reichen. In den nächsten Jahren werden sicher noch weitere Ideen hinzukommen.

Abschließend

Die Einbeziehung von Carbon Removals in das EU-Emissionshandelssystem erfordert eine Reihe komplexer Entscheidungen, die auf transparente Weise und mit genug Vorlaufzeit getroffen werden müssen, um den einzelnen Interessensgruppen Planungssicherheit zu bieten.

Bis Juli 2026 wird die Europäische Kommission einen Bericht darüber vorlegen, wie der Abbau von Emissionen in das EU-ETS aufgenommen werden kann, ohne dass die Emissionsreduktionen, die das System liefern soll, beeinträchtigt werden. In den Jahren davor haben die beteiligten Akteure die Möglichkeit, die wichtigsten Grundsätze und Konzepte zu ergründen, durchdachte Lösungen zu finden und mit den politischen Entscheidungsträger*innen im Voraus in's Gespräch zu kommen.

Dieser Artikel wurde in "Eve Tamme’s Inside Climate Policy blog” veröffentlicht und uns als Gastbeitrag zur Verfügung gestellt.

  • Eve Tamme

    Managing Director, Climate Principles