Die EU-Energieminister*innen haben sich auf die Ausgestaltung eines Notfallmechanismus gegen die hohen Gaspreise geeinigt. Am Wochenende einigten sich zudem Parlament und Rat auf die Überarbeitung des EU Emissionshandelssystems, ein Meilenstein in Richtung Fit for 55.

Es handelte sich zweifelsohne um die herausforderndsten Verhandlungen in diesem Jahr. Durchgesetzt haben sich am Ende jene Mitgliedsländer, die sich für einen Deckel auf den Gaspreis ausgesprochen haben, unter ihnen Belgien, Griechenland, Italien und Polen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine Preisgrenze von 275 Euro vorgeschlagen. Das haben viele Länder als viel zu hoch empfunden. Der nun von den Mitgliedsstaaten verabschiedete Marktkorrekturmechanismus tritt automatisch in Kraft, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Der Anwendungsbereich betrifft Month-Ahead, Three-Months-Ahead und Year-Ahead-Verträge am TTF. Nicht betroffen sind OTC, Day-Ahead und Intra-Day-Verträge. Alle EU-Gashandelsplätze sollen betroffen sein. Einmal aktiviert, soll der Mechanismus grundsätzlich für mindestens 20 Werktage aktiv bleiben. Er soll jedoch automatisch deaktiviert werden können, wenn u.a. die Kommission einen Versorgungsnotfall erklärt oder ein Anstieg des Gasverbrauchs (15% über einen Monat oder 10% über zwei Monate) verzeichnet wird. Die Verordnung soll am 15. Februar 2023 in Kraft treten. Bis 23. Januar 2023 sollen ACER und ESMA einen Bericht über mögliche Nachteile des Mechanismus vorlegen.
Die Entscheidung erfolgte nicht einstimmig. Österreich sowie die Niederlande enthielten sich bei der Abstimmung. Eine deutliche Mehrheit, die anfangs noch gegen einen Gaspreisdeckel waren, u.a. auch Deutschland, stimmte der Einigung schließlich doch zu. Ungarn stimmte dagegen.
Die Notfallverordnung für eine gemeinsame Gasbeschaffung und mehr Solidarität wurde informell bereits beim Energieminister*innenrat am 24. November 2022 angenommenen. Die Mitgliedstaaten sollten vorschreiben, dass Mengen, die mindestens 15 % ihres Speicherbefüllungsziels für das nächste Jahr entsprechen, von ihren Unternehmen in das Verfahren zur Nachfragebündelung einbezogen werden. Ein Dienstleister sucht zur Deckung der Gesamtnachfrage nach Angeboten auf den Weltmärkten. Gasmengen über 15 % sind auf freiwilliger Basis. Dann können Unternehmen - einzeln oder in Konsortien - von jenen Lieferanten, die die Nachfrage decken können, Gas kaufen. Russisches Gas ist ausdrücklich von der gemeinsamen Beschaffung ausgeschlossen.
Die Notfallverordnung für einen Rahmen für den beschleunigten Einsatz erneuerbarer Energien wurde noch einmal minimal geöffnet, um auf Druck Deutschlands die Erreichung des Erneuerbaren-Ziels von 40% in 2030 darin zu verankern. Sie sieht vor, dass Mitgliedsstaaten die Fristen für Genehmigungsverfahren weiter verkürzen dürfen und Regeln für die schnellere Erteilung von Genehmigungen auch auf laufende Genehmigungsanträge anwenden können. Diese sollen nicht länger als drei Monate dauern. Für das Repowering von erneuerbaren Erzeugungsanlagen soll eine Frist von höchstens sechs Monaten einschließlich aller einschlägigen Umweltprüfungen gelten. Für die Installation von Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 50 MW soll eine Frist von einem Monat und für Erdwärmepumpen von drei Monaten gelten. Die Verordnung soll 18 Monate lang gültig sein.
Sonntagmorgen erfolgte die politische Einigung auf die Überarbeitung des EU ETS und die Einrichtung des sozialen Klimafonds. Dies ist ein Meilenstein in Richtung EU-Klimaziele und EU Green Deal. Der Ausstoß von CO₂ in den ETS-Sektoren soll bis 2030 um 62% reduziert werden. Es erfolgt sowohl 2024 als auch 2027 eine einmalige Reduzierung der Emissionshandelszertifikate in Kombination mit einem linearen Reduktionsfaktor von 4,3 % von 2024-27 und 4,4 % von 2028-30. Die Gratiszertifikate sollen beginnend mit 2026 bis 2034 vollständig auslaufen. Parallel dazu greift der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.
Ein Jahr später als von der EU-Kommission vorgeschlagen beginnt 2027 der zunächst sehr kontrovers diskutierte ETS II für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor. Jedoch anders als zunächst vom EU-Parlament gefordert startet er für beide Sektoren gleichzeitig. Sollten die Energiepreise zu hoch sein, erfolgt eine Verschiebung auf 2028. Begleitend zum ETS II erfolgt ab 2026 die Einrichtung eines sozialen Klimafonds mit Mitteln in der Höhe von 87 Mrd. Euro, u.a. für Investitionen in Energieeffizienz. Mitgliedsländer sollen begleitend dazu nationale soziale Klimapläne zur Bekämpfung von Energie- und Verkehrsarmut erstellen. Müllverbrennungsanlagen sollen ab 2028 in das EU-Emissionshandelssystem aufgenommen werden, sofern sich die Kommission bis 31. Jänner 2026 diesbezüglich positiv in einer Folgenabschätzung äußert.