Die österreichische Gasversorgung ist zunehmend von Unsicherheit geprägt. Um die Energieversorgung sicherstellen zu können, werden in Österreich bereits jetzt Maßnahmen gesetzt und Pläne für mögliche Versorgungsengpässe entwickelt.
© Wiener NetzeAls zuständige Stelle hat die E-Control, gemeinsam mit den entsprechenden Stellen, bereits vorbeugende Maßnahmen gesetzt. So wurde zunächst am 24.2.2022 ein Krisenteam eingerichtet. Dieses tagt seither täglich. Im Zuge dieser Meetings wird das aktuelle Lagebild zur Strom- und Gasversorgung diskutiert. Insbesondere die Gasflüsse, Speicherstände, die Stromerzeugung und die Entwicklung von Gas- und Stromverbrauch bzw. deren Preisentwicklung werden evaluiert. Die Ergebnisse aus diesen Meetings werden in einem Bericht aufbereitet. Der aktuelle Lagebericht wird auf der Seite der AGGM veröffentlicht und täglich aktualisiert.
Weitere bereits gesetzte Maßnahmen sind die Einführung einer strategischen Gasreserve, der Beschluss zur Reaktivierung des Kohlekraftwerks Mellach und die Einspeicherung der Verbrauchsmengen für "geschützte Kunden". Dazu zählen Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser.
Darüber hinaus bereitet die E-Control Maßnahmen für eventuelle Energielenkungsfälle vor. Zusätzlich werden Informationen für Endkund*innen erstellt und die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet.
Öffentlich wird auch häufig von den verschiedenen Stufen des Notfallplans berichtet. Hierbei ist rechtlich genau festgelegt, wann eine bestimmte Stufe ausgerufen werden kann und welche Folgen die einzelnen Stufen nach sich ziehen.
Das Ziel der Energielenkung ist die Aufrechterhaltung der Strom- und Gasversorgung. Wie bereits erwähnt, hat der Schutz bestimmter Kund*innengruppen - dazu zählen Haushalte und grundlegende soziale Dienste - oberste Priorität. Diese Abnehmer*innen dürfen daher nicht abgeschaltet werden. Alle anderen Abnehmer*innen dürfen abgeschaltet bzw. die Gasversorgung dieser Verbraucher*innen reduziert werden. Auch systemrelevante Verbraucher*innen wie Nahrungsmittelindustrie, Treibstoffindustrie, Holzindustrie oder Energieerzeugungsanlagen dürfen ausgenommen werden. Auch die volkswirtschaftlichen Schäden sollen so gering wie möglich gehalten werden. Wichtig ist hierbei die Aufrechterhaltung von Lieferketten, Preismechanismen und die Aufrechterhaltung eines europäischen Marktes.
Im Anlassfall ist die nachfolgende Kaskade von Maßnahmen geplant:

Politischer Referent für Energie