Gasnotfallplan – Was, wenn kein Gas mehr geliefert wird?

Micha Gruber

Die österreichische Gasversorgung ist zunehmend von Unsicherheit geprägt. Um die Energieversorgung sicherstellen zu können, werden in Österreich bereits jetzt Maßnahmen gesetzt und Pläne für mögliche Versorgungsengpässe entwickelt.

Gelbe Gas-Dispatcher© Wiener Netze

Krisenmanagement E-Control

Als zuständige Stelle hat die E-Control, gemeinsam mit den entsprechenden Stellen, bereits vorbeugende Maßnahmen gesetzt. So wurde zunächst am 24.2.2022 ein Krisenteam eingerichtet. Dieses tagt seither täglich. Im Zuge dieser Meetings wird das aktuelle Lagebild zur Strom- und Gasversorgung diskutiert. Insbesondere die Gasflüsse, Speicherstände, die Stromerzeugung und die Entwicklung von Gas- und Stromverbrauch bzw. deren Preisentwicklung werden evaluiert. Die Ergebnisse aus diesen Meetings werden in einem Bericht aufbereitet. Der aktuelle Lagebericht wird auf der Seite der AGGM veröffentlicht und täglich aktualisiert.

Weitere bereits gesetzte Maßnahmen sind die Einführung einer strategischen Gasreserve, der Beschluss zur Reaktivierung des Kohlekraftwerks Mellach und die Einspeicherung der Verbrauchsmengen für "geschützte Kunden". Dazu zählen Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser.

Darüber hinaus bereitet die E-Control Maßnahmen für eventuelle Energielenkungsfälle vor. Zusätzlich werden Informationen für Endkund*innen erstellt und die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet.

Was bedeuten die einzelnen Stufen des Notfallplans?

Öffentlich wird auch häufig von den verschiedenen Stufen des Notfallplans berichtet. Hierbei ist rechtlich genau festgelegt, wann eine bestimmte Stufe ausgerufen werden kann und welche Folgen die einzelnen Stufen nach sich ziehen.

  • Österreich befindet sich zur Zeit in der ersten Stufe -der Frühwarnstufe. Diese Stufe wird ausgerufen, wenn es konkrete Hinweise gibt, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgung kommen könnte. Mit der Ankündigung, dass Gaslieferungen nur mehr in Rubel bezahlt werden dürfen, war dieser Tatbestand erfüllt und die Stufe wurde ausgerufen. In der Praxis bedeutet das Ausrufen der Frühwarnstufe eine engmaschigere Überwachung des Gasmarktes und eine entsprechende Kommunikation an die entsprechenden nationalen und europäischen Stellen.
  • Die zweite Stufe - die Alarmstufe - wurde in Deutschland ausgerufen. Diese Stufe wird ausgerufen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit für eine Verschlechterung der Gasversorgungslage erhöht. Im konkreten Fall war der Anlass die Reduktion der Gaslieferungen auf 40% der üblichen Menge. Das Ausrufen dieser Stufe hat zur Folge, dass zunächst der aktuelle Gasbedarf der Industrie abgefragt wird. Durch enge Abstimmung mit den Speicherbetreibern sollen Engpässe vermieden werden. Weiters soll, durch freiwillige Sparaufrufe, der Gasverbrauch reduziert werden. Auch die Industrie wird aufgefordert, Alternativen zu Erdgas zu nutzen.
  • Die dritte und letzte Stufe - die Notfallstufe - kann ausgerufen werden, wenn die aktuelle Gasnachfrage durch marktkonforme Maßnahmen nicht mehr gedeckt werden kann. Priorität hat in diesem Fall die Versorgung "geschützter Kunden". Für alle anderen Gasverbrauchenden können Energielenkungsmaßnahmen verordnet werden. Alle Energielenkungsmaßnahmen müssen von Frau Bundesministerin Gewessler verordnet werden.

Was versteht man unter Energielenkung?

Das Ziel der Energielenkung ist die Aufrechterhaltung der Strom- und Gasversorgung. Wie bereits erwähnt, hat der Schutz bestimmter Kund*innengruppen - dazu zählen Haushalte und grundlegende soziale Dienste - oberste Priorität. Diese Abnehmer*innen dürfen daher nicht abgeschaltet werden. Alle anderen Abnehmer*innen dürfen abgeschaltet bzw. die Gasversorgung dieser Verbraucher*innen reduziert werden. Auch systemrelevante Verbraucher*innen wie Nahrungsmittelindustrie, Treibstoffindustrie, Holzindustrie oder Energieerzeugungsanlagen dürfen ausgenommen werden. Auch die volkswirtschaftlichen Schäden sollen so gering wie möglich gehalten werden. Wichtig ist hierbei die Aufrechterhaltung von Lieferketten, Preismechanismen und die Aufrechterhaltung eines europäischen Marktes.

Im Anlassfall ist die nachfolgende Kaskade von Maßnahmen geplant:

  • Allgemeine Sparaufrufe
  • Substitutionsverpflichtung und Demand-Side-Management ("FlexMOL")
  • Verbrauchseinschränkungen von Großabnehmer*innen
  • Verbrauchseinschränkungen von Kund*innen mit Lastprofilzähler (Ab einem Verbrauch von 100.000 kWh)
  • Zugriff auf strategische Gasreserve zur netztechnischen Systemstützung