Fernwärme-Kodex: Branchen-Vereinbarung für mehr Transparenz und Information

Alexander Wallisch

Der Fachverband Gas und Wärme hat als gesetzliche Interessenvertretung der Fernwärmebranche den Fernwärme-Kodex unter dem Titel saubere Wärme, klare Regeln erstellt, um ihn seinen Mitgliedern als unverbindliche Informationsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig stellt der Fernwärme-Kodex eine Orientierung für fairen Wettbewerb und gesetzmäßiges sowie transparentes Handeln dar.

Rohre Wärmepumpe Fernwärme-Anlage
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Erster Teil - Der Fernwärme Leitfaden

In Österreich gibt es viele Fernwärmeunternehmen die ihre Kund*innen mit Wärme versorgen. Unterschiedliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Unternehmen führen zu unterschiedlichen Modellen der Fernwärmeversorgung. Aus diesem Grund wird im ersten Teil erklärt, was Fernwärme ist und welche Möglichkeiten es gibt, sie an die Kund*innen zu liefern. Es stellt die allgemein üblichen Praktiken in der Fernwärmebranche in Bezug auf die Gestaltung und Abwicklung von Wärmelieferverträgen, die Preis- und Abrechnungsmodalitäten sowie die Geschäftsbeziehung zwischen Fernwärmeunternehmen und ihren Kunden dar. Dabei wird auch die übliche Mitwirkung der Kund*innen dargestellt. Die Versorgung mit Fernwärme von der Erzeugung bis zur Abgabe an die Endkund*innen ist in viele Gesetze eingebettet, deren Einhaltung oberstes Prinzip ist und die sich auch in den verfolgten Praktiken widerspiegeln.

Diese schematische Darstellung aus der Leitlinie zeigt einerseits, dass Fernwärme in der Regel aus verschiedenen Wärmequellen besteht, deren Zusammensetzung für jedes Fernwärmenetz ganz individuell ist. Jedenfalls ist es den Fernwärmebetreibern wichtig die Klimaneutralitätsziele einzuhalten und die Erzeugung, wo notwendig, auch zu anzupassen.

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Wer ist eigentlich Kund*in von Fernwärme?

Zuallererst der/die Eigentümer*in des Gebäudes – diese treffen – wie bei allen anderen Heizformen auch, die Grundsatzentscheidung wie das Gebäude und die einzelnen Nutzungseinheiten grundsätzlich mit Wärme versorgt werden. Ob zentral (eine Versorgung für das ganze Gebäude) oder dezentral (jede Wohnung für sich) und in weiterer Folge welche Infrastruktur dem Gebäude zur Verfügung gestellt wird (Fernwärme, Biomassekessel, Wärmepumpe, zentraler Gaskessel etc.) entscheiden die Gebäudeeigentümer*innen.

Wenn die Entscheidung zugunsten Fernwärme gefallen ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie die Fernwärme an die Endkund*innen – also beispielsweise die Mieter*innen der Wohnung abgegeben und verrechnet wird. Die häufigsten Konstellationen dafür sind:

  • ein Direktvertrag des Fernwärmeunternehmen mit jedem Endkunden und somit die direkte Verrechnung der Fernwärmekosten oder die Aufteilung der Wärmekosten des Gebäudes durch das Fernwärmeunternehmen;
  • ein Vertrag mit dem Gebäudeeigentümer und einer zusätzlichen Vereinbarung mit jedem Endkunden oder
  • ein Vertrag mit dem Gebäudeeigentümer oder Kontraktor, der die Wärme übernimmt und an die Endkunden abgibt und für den Fall auch für die korrekte Verrechnung sorgt.

Die weiteren Punkte des ersten Teils beziehen sich daher auch in erster Linie auf die Fernwärmelieferung an das Gebäude. Welche Informationen zum Vertragsabschluss bereitgestellt werden und was wesentliche Punkte sind, die in den Verträgen zu regeln sind, wird auch definiert: Von der Klarstellung bis wohin das Fernwärmeunternehmen die Anlagen errichtet, wo die Wärme übergeben wird bis hin zur Regelung des Zutritts zu den Anlagen und der Hauptmesseinrichtung.

Darüber hinaus werden auch die für Fernwärme üblichen Tarifmodelle und deren Preisbestandteile beschrieben. Verwendete Größen sind dabei der Grund- oder Leistungspreis für die Zur-Verfügungstellung der Möglichkeit mit Fernwärme heizen zu können, der Arbeitspreis für die tatsächliche Belieferung mit Wärme, der Messpreis für die Messung der Wärme am Gebäudeeintritt, Dienstleistungskosten für Nebenleistungen und Steuern und Abgaben.

Gerade für die Lieferung der Wärme an das Gebäude ist wichtig festzuhalten, wie die Fernwärme geliefert wird – zum Beispiel mit welcher Temperatur, mit welchem Druck etc. damit die Kundenanlage – die Infrastruktur im Gebäude - richtig ausgelegt und errichtet werden kann. Dieser Teil dient damit auch allen Dritten als Information über die Standards und die Geschäftspraxis der Fernwärmebranche in Österreich für die Abgabe von Fernwärme an Gebäude. Jedes Unternehmen, das dem Kodex beitritt, bekennt sich auch zu den Grundätzen und gibt damit ein starkes Statement ab. Diese Grundsätze sind beispielsweise: Integrität im Umgang mit Kund*innen, korrektes und faires Verhalten im Wettbewerb und transparente Verträge, Preise und Abrechnungen.

Zweiter Teil - Der Fernwärmekodex

Der zweite Teil bezieht sich auf die Abgabe der Wärme an die Endkund*innen (z.B. die Mieter*innen). Der Verhaltenskodex stellt somit eine Vorgehensweise für fairen Wettbewerb und gesetzmäßiges sowie transparentes Handeln bei der Wärmelieferung an Kund*innen dar. Die Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex ist freiwillig; eine Beeinflussung des Wettbewerbs soll nicht erfolgen.

Der Kodex richtet sich an alle Unternehmen, die Fernwärme unmittelbar oder mittelbar (etwa über Hausverwaltungen) an Haushaltskund*innen abgeben; sein Gegenstand ist die Versorgung von Haushaltskund*innen. Da die Regeln für die Abgabe der Wärme an die Endkund*innen jedenfalls immer von allen eingehalten werden soll, um allen Kund*innen eine transparente und faire Fernwärmeversorgung zu garantieren, haben auch alle Unternehmen die Fernwärme abgeben oder verrechnen die Möglichkeit dem Kodex beizutreten, auch wenn Sie selber kein Mitglied der Fachverbandes Gas Wärme sind. Damit gibt es für alle einheitliche Transparenz-Vorgaben für die Abgabe von Fernwärme. Somit sollen in Zukunft zum Beispiel transparente Abrechnungen oder eine zeitgemäße Kund*innenkommunikation sichergestellt werden. Darüber hinaus soll ein kundenfreundliches Vorgehen der Marktteilnehmer erreicht werden, welches sich positiv auf das Image der gesamten Branche auswirkt. Der Kodex legt besonderen Wert auf die Transparenz in der Kund*innenbeziehung und in den Wärmelieferverträgen. Die Kund*innen werden daher auch über ihre Rechte und über ein Entgegenkommen der Fernwärmeunternehmen informiert, etwa bei Zahlungsschwierigkeiten. Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex legen sich die jeweiligen Fernwärmeanbieter eine Selbstverpflichtung zur Transparenz auf, etwa in der Kommunikation mit Kund*innen und deren Rechten.

Darum beschreibt der Kodex wie Preise und deren Anpassung klar und deutlich vereinbart werden – was also alles Teil der Verträge ist und worüber Endkund*innen informiert werden müssen.

Ebenfalls Teil des Kodex: Wann, von wem und wie der Verbrauch marktüblich und nach dem Stand der Technik gemäß gemessen wird und was alles auf der Rechnung angegeben werden muss, um größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit einzuhalten. Klarerweise sind die geltenden Gesetze berücksichtigt und in den Kodex mit eingeflossen. Ziel ist es, dass die Abrechnung nachvollziehbar und einer einheitlichen Logik folgt: Also etwa der Gesamtpreis, wie er sich zusammensetzt und wie der tatsächliche Verbrauch in die Abrechnung einfließt.

Bei Zahlungsverzug müssen die Kund*innen zumindest zweimal gemahnt werden, mit jeweils zwei Wochen Nachfrist, bevor eine Lieferunterbrechung wegen Zahlungsverzugs zulässig ist. Außerdem muss das Abschalten der Wärmelieferung gesondert schriftlich angekündigt werden. Es wurde besonders darauf Bedacht genommen, jene Kund*innen, die sich schwer tun, ihre Fernwärmerechnung zu bezahlen, durch entgegenkommende Vorgaben zu unterstützen. Um zwei weitere Punkte zu nennen, Unternehmen verpflichten sich zum Datenschutz sowie zu Informationen zum Energiemix in ihrer gelieferten Fernwärme. Fernwärme ist eine saubere Wärmelösung fürs Klima, deshalb ist es wichtig die Informationen dazu auch transparent und nachvollziehbar anzugeben.

Leitlinie und Kodex bei Wien Energie

Wien Energie tritt als größter Fernwärmeanbieter Österreichs diesem Kodex unmittelbar bei und verpflichtet sich damit freiwillig zur Einhaltung von wesentlichen Standards in Kund*innen-Information, Abrechnung und Transparenz. Die Einhaltung der Gesetze und Regeln wurde bereits in der Vergangenheit von Wien Energie entsprechend erfüllt. Es ist uns aber wichtig, ein klares Zeichen zu setzen, dass über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, an noch besserer Information und Transparenz für die Fernwärme-Kund*innen gearbeitet wird.

Einige Schritte hat Wien Energie bereits in diesem Jahr durch mehr Informationen auf der persönlichen Rechnung sowie eine neue Darstellung der Tarife und Muster-Rechnungen auf der Wien Energie-Website gesetzt. Rund um den Rechnungsversand wird zudem verstärkt auf allen Kommunikationskanälen etwa mit einfachen Erklär-Videos informiert.

Wer Unterstützung braucht, kann jederzeit eine kostenlose Ratenvereinbarung abschließen. Für besondere Härtefälle hat Wien Energie dem Roten Kreuz, Caritas und Volkshilfe Energiegutscheine über 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zudem besteht ab 1. Dezember 2023 bis 31. März 2024 ein Abschalteverzicht.

Fernwärme wird in Wien seit 1969 von Wien Energie – damals noch als Heizbetriebe Wien – geliefert und auch die Tarife zu denen Fernwärme geliefert wird haben sich in der Zeit entwickelt. Heute gibt es in Wien im Wesentlichen zwei unterschiedliche Arten von Fernwärme-Tarifen. Der Großteil unterliegt dem amtlichen Preisbescheid gemäß dem Preisgesetz von 1992. Die Kund*innen, die nicht dem amtlichen Preisbescheid unterliegen, haben indexierte Fernwärmeverträge. Die indexierten Verträge betreffen den Bereich, in dem Wien Energie Wärmelieferverträge direkt mit Großkunden, wie Hauseigentümern hat. Wien Energie verrechnet die Lieferung der Fernwärme in diesem Fall an den jeweiligen Großkunden, der für die Weiterverrechnung an die Haushalte verantwortlich ist. Der Großkunde kann die Fernwärme eigenständig an die Endkund*innen weiterverrechnen, andere Abrechnungsfirmen oder Wien Energie direkt mit der Verrechnung beauftragen.

Entsprechend den Regelungen im Kodex ist klar – sobald Wien Energie die Verrechnung übernimmt, sind jedenfalls die Preisinformationen auf der Rechnung detailliert angeführt. Auf die Verrechnung durch Dritte (Abrechnungsfirmen, Hausverwaltungen etc.) hat Wien Energie keinen Einfluss. Darum ist auch der Kodex ein wichtiger Schritt um allen zu zeigen, welche Standards für die Lieferung von Fernwärme an die Endkunden gelten, um allen Kunden gesichert faire und transparente Fernwärme zur Verfügung zu stellen, sollten in Einzelfällen die Regeln nicht eingehalten werden.