Die Mitgliedsstaaten sind angehalten bis ende 2026 einen Renovierungsplan zu erstellen. Dieser muss von jedem Mitgliedsstaat - anstelle einer bisherigen langfristigen Renovierungsstrategie - vorgelegt werden. Er soll detailliert und nachvollziehbar darlegen, wie im Land bis 2050 alle Gebäude dem Null-Emissionsstandard entsprechen werden. Ausgehend vom Gebäudebestand ist eine Strategie zu entwickeln, die klimatische Bedingungen, bestehenden Energiebedarf für Gebäude aber auch schutzbedürftige Haushalte berücksichtigt.
Gänzlich neu ist der Gebäuderenovierungspass. Dieser soll spätestens 2025 eingeführt werden. Im Pass sollen die Renovierungsschritte für einzelne Gebäude, bis hin zum Null-Emissions-Gebäude, festgehalten werden. Es handelt sich somit um einen Plan für jedes einzelne Gebäude, wie dieses bis 2050 klimaneutral werden soll. Der Renovierungspass soll nur von akkreditierten ExpertInnen ausgestellt werden dürfen. Dazu sind auch die Regeln und Gesetze anzuführen die diese Entwicklung unterstützen und mit dem nationalen Klimafahrplan in Übereinstimmung gebracht werden. Die Entwicklung des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen sowie die Entwicklung der Mindestanforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden ist anzuführen und auf die Meilensteine anzupassen sowie Ziele für 2030, 2040 und 2050 festzulegen.
Die bereits bestehenden Energieausweise werden leicht adaptiert, indem die zugrunde liegenden Berechnungsmethoden geändert werden. Darüber hinaus soll eine nationale Datenbank für diese Energieausweise eingeführt werden. Bei neuen Null-Emissions-Gebäuden müssen auch die Treibhausgasemissionen über den Gesamtlebenszyklus hinterlegt sein.