Die energiepolitischen Vorhaben der neuen Regierung

Stefanie-Marie Rupprecht
Ben Raho

Mit der heutigen Angelobung ist es offiziell: Österreich wird zum ersten Mal in der Geschichte von einer Dreierkoalition regiert. Die neue Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS steht vor großen Herausforderung. Zeit, ihre energiepolitischen Pläne genauer unter die Lupe zu nehmen.

Österreichisches Parlament mit europäischer Flagge
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Eine neue Bundesregierung für Österreich

Nach fast einem halben Jahr Sondierungsgesprächen und drei Anläufen zur Verhandlung eines Regierungsprogramms ist es endlich so weit: Österreich hat eine neue Bundesregierung. Diese steht in vielen Bereichen vor erheblichen Herausforderungen, nicht zuletzt in puncto Energie, wo in einem schwierigen geopolitischen Umfeld und einer ungünstigen budgetären Situation eine heikle Balance zwischen Leistbarkeit, Versorgungssicherheit, Standortpolitik und Klimaschutz gefunden werden muss.

Allgemeines, Herausforderungen und Ressortaufteilung

Die Präambel und Einleitung des Regierungsprogramms stellen die Leistbarkeit von Energie in den Mittelpunkt. Energie wird als Grundbedürfnis definiert, das vor „unerwarteten Preissteigerungen“ geschützt werden soll – hierfür sind „gezielte Maßnahmen“ vorgesehen. Im Programm selbst zeigt sich eine klare Fokussierung auf den Wirtschaftsstandort: Maßnahmen für leistbare, konkurrenzfähige und stabile Energiepreise“ werden als konjunkturbelebende Impulse für den Wirtschaftsstandort genannt. Gleichzeitig wird die „unmittelbare Einsetzung“ einer Expertengruppe zu Energiepreisen angekündigt. Auch in anderen Kapiteln wird die „Schwerpunktsetzung zur Senkung von Energiekosten“ betont. Allerdings dürfte der Spielraum durch die angespannte Budgetsituation begrenzt sein, die sich im gesamten Programm widerspiegelt. Im Kontext der Energiepolitik ist das besonders beim erforderlichen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik ersichtlich. Zwar bleibt das Programm die konkreten Details schuldig, doch die angekündigten Vorhaben einer „Evaluierung“ und „Redimensionierung“ von Förderungen könnten in einigen Bereichen im Konflikt mit dem Förderbedarf der Energiewende stehen.

Etwas überraschend ist, dass sich die Regierung entgegen vielfacher Annahme nicht vom politischen Ziel der Klimaneutralität 2040 verabschiedet hat, sondern es weiterhin der klimapolitische Referenzrahmen bleiben soll.

Wie vielfach erwartet, werden die Zuständigkeiten des Klima-(Super)-Ministeriums der vergangenen Gesetzgebungsperiode dezentralisiert und auf mehrere Ministerien verteilt. Während Umwelt- und Klimapolitik erneut dem Landwirtschaftsministerium zugeordnet wird, wird das Verkehrsministerium ein eigenes Ressort bilden. Die Energieagenden wandern zurück ins Wirtschaftsministerium unter der neuen Leitung von Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Dieses Ministerium wird von Elisabeth Zehetner (ÖVP) als Staatsekretärin unterstützt.

Abgesehen von diesen allgemeinen energiepolitischen Zielsetzungen und Absichtserklärungen, beinhaltet das Programm zahlreiche, zum Teil recht konkrete Maßnahmen für den Energiebereich:

Leistbare Energiepreise

Wie angekündigt, ist die Leistbarkeit von Energie einen Kernanliegen der neuen Regierungskoalition. Dafür sind eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen geplant, welche von Markteingriffen bis zur Förderung von Wettbewerb reichen. Einer der Hebel ist das heiß ersehnte Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG): Hier soll eine praxistaugliche Lösung für Grundversorgung und Ersatzversorgung für Unternehmen gefunden und ein Sozialtarif geschaffen werden, während gleichzeitig Rechtssicherheit bei Preisanpassungen erreicht werden soll. Die Vereinfachung der Rahmenbedingungen von Energiegemeinschaften, sowie weitere Maßnahmen wie Aggregierungsverträge, Power Purchase Agreements, etc. sollen sowohl bei Unternehmen als auch Haushaltskunden für niedrigere Preise sorgen. Zudem ist die Entwicklung eines „Energie-Krisenmechanismus“ für Strom, Gas und Wärme geplant, um im erneuten Krisenfall leistbare und wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise auf „Basis der europäischen Rechtslage“ sicherzustellen. Auf europäischer Ebene will sich die Regierung für eine Reform des Merit-Order Systems stark machen.

Versorgungssicherheit

Neben dem Vorbeugen von künftigen Preisverwerfungen, bleibt die Versorgungssicherheit ein wichtiges Thema der Energiepolitik, weshalb die neue Regierung auch hier Maßnahmen plant. Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre sollen die Energielenkungsgesetze sowie die Beibehaltung der strategischen Gasreserve evaluiert werden. Darüber hinaus plant die Regierung die Erarbeitung einer Kraftwerkstrategie, um langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ebenso sollen die Diversifizierung der Gasversorgung sowie der beschleunigte Ausbau von Erneuerbaren die systemische Resilienz erhöhen.

Ausbau der Erneuerbaren Energien

Um den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben, sollen europäische Vorgaben (v.a. RED III) rasch umgesetzt werden, was ebenso zur Verfahrensbeschleunigung und dem Bürokratieabbau führen soll. Dies umfasst vor allem eine One-Stop-Shop Verfahrenskonzentration, die Vereinheitlichung der Kriterien und Schwellenwerte für die Freistellung bzw. die Art des erforderlichen Genehmigungsverfahrens sowie die gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses. Auch UVP-Verfahren sollen vereinheitlicht und gestrafft werden, sowie zusätzliche Ressourcen v.a. im Falle länderübergreifender Maßnahmen bereitgestellt werden. Das entsprechende Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) soll noch vor Beginn des Sommers 2025 beschlossen und fehlende EAG-Verordnungen rasch umgesetzt werden. Eine Novelle des EAG soll weiters europäische Wertschöpfung steigern und das Fördersystem effektiver gestalten. Auch Wald-Wind-Projekte sollen in der kommenden Legislaturperiode stärker forciert sowie eine Fachkräfteoffensive für die Energiewende gestartet werden.

Dekarbonisierung der Wärmeversorgung

Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bleibt ein Schwerpunkt und soll durch die Steigerung der Sanierung und Heizungsumstellung erreicht werden. Dafür setzt die neue Bundesregierung auf einen Maßnahmenmix. Zunächst ist es Ziel, die Planungen der Infrastruktur auf übergeordneter Ebene stärker zu digitalisieren, alle privaten und öffentlichen Projekte zu erfassen und in einem gesamthaften Infrastrukturplan zur effizienten Planung einzubetten. Auch soll die kommunale Wärmeplanung gestärkt werden und dafür auch die Abstimmung mit lokalen Gebietskörperschaften verbessert werden.

Wesentlichen Beitrag soll die Steigerung der Energieeffizienz zur Dekarbonisierung der Gebäude leisten: „Damit die Energieversorgung auf Basis von erneuerbarer Energie im Gebäudebereich gelingen kann, muss der Endenergieverbrauch deutlich gesenkt werden.“ Hier sollen einerseits schnell europäische Vorgaben wie die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie umgesetzt werden, der Förderrahmen auf Kosteneffizienz, sozialer Treffsicherheit und Mobilisierung mehrgeschossige Gebäude evaluiert und weiterentwickelt werden. Wohnrechtliche Rahmenbedingungen (im MRG, WEG und WGG) sollen angepasst werden um „faire Lösungen für Mieter, Vermieter & Eigentümergemeinschaften“ zu finden. Steuerliche Maßnahmen und eine einheitliche Definition der Sanierungsrate sind ebenfalls geplant.

Eine Reform des Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG) inkl. Anpassung der Betriebskostenabrechnung bei Mieterwechsel soll Situation für Haushalte ebenfalls verbessern.

Erneuerbare Wärmequellen wie Biomasse, Solarthermie, Geothermie, Abwärme und Umweltwärme sollen gestärkt werden und frühzeitig Information zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für erneuerbare Alternativen bereitgestellt werden, ergänzt durch eine Stärkung der regionalen Beratungsstellen.

Geothermie wird eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Städten darstellen, vor allem kann sie helfen die Wärmeversorgung preislich unabhängig vom volatilen Gasmarkt zu machen. Die neue Regierung führt es deshalb vor allem im Kontext der "Resilienz und Sicherheit gegen externe Schocks" an. Drei wesentliche Punkte werden angekündigt: ​​Einerseits ist die Ausarbeitung einer Bundesstrategie für Geothermie geplant, welche konkrete Ausbauziele und Umsetzungsschritte umfassen soll​. Andererseits sollen Mineralrohstoffgesetz (MinroG) und das Wasserrecht im Sinne der Geothermie angepasst werden um u.a. Fragen des Eigentums-, Nutzungs- und Duldungsrechts zu klären. Die Schaffung risikobasierter Förderinstrumente zur Abfederung des Fündigkeitsrisiko und des Risikos von Fehlbohrungen rundet das Paket für die Geothermie ab.

Kohlenstoffmanagement

Um die Emissionen langfristig zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern, setzt die Regierung verstärkt auf ein strategisches Kohlenstoffmanagement. Insbesondere für Hard-to-abate Industrien sollen Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Carbon Capture and Utilization (CCU) in die gesamtstaatliche Planung integriert werden. Ziel ist es, Österreich mit europäischen Entwicklungen kompatibel zu machen und gleichzeitig Innovationen in der CO₂-Abscheidung und -Nutzung zu fördern. Ein Fokus liegt dabei auch auf Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -Speicherung (BECCS), um durch negative Emissionen zusätzliche Klimaschutzpotenziale zu erschließen. Gleichzeitig wird der Ausbau einer CO₂-Transport- und Speicherinfrastruktur forciert, um eine sichere und effiziente Nutzung dieser Technologien zu gewährleisten.

Netze und Speicher

Der Netzausbau ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende, aber auch einer jener Bereiche wo die neue Regierung ein Spannungsfeld zwischen notwendigen Investitionen, Sparzwang und Wunsch nach niedrigen Preisen navigieren muss. Die Maßnahmen im Programm versuchen für diese schwierige Situation Lösungen zu finden: Um Kosten bei Endverbrauchern zu senken, sollen durch Anpassungen bei den Netztarifen Netzdienlichkeit belohnt und Verursachergerechtigkeit forciert werden. Der Einsatz von Speichern soll durch Reduktion von Netzgebühren gefördert werden, während eine Spitzenkappung von neuem Wind und PV-Anlagen zusätzlich zur Systemstabilität und Kostenreduktion beitragen. Weitere Maßnahmen zur Netzkostensenkung sind die Verlängerung der Abschreibungsdauer von Ausbaukosten über öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten, die Prüfung des Einsatzes von PPPs und europäischen Finanz- & Fördermitteln, Zinsvorteile, Digitalisierungsmaßnahmen sowie eine freiwillige gemeinsame Beschaffungsplattform für Energiewendekomponenten (z.B. Teile von Transformatoren). Die Weiterentwicklung des integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplanes und Koordinierung mit den Netzentwicklungsplänen des Übertragungsnetzes und der Verteilernetze sollen den Netzausbau schnell und effizient vorantreiben, während der verstärkte Einsatz von Erdkabeln (sofern kosteneffizient) die Akzeptanz von Leitungsprojekten erhöhen soll.

Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft

Wasserstoff soll als Energieträger eine Schlüsselrolle im klimaneutralen Energiesystem der Zukunft einnehmen, allerdings waren die Fortschritte auch in Österreich bisher überschaubar. ​Um dem entgegenzuwirken, plant die neue Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen: Vor allem sollen rechtlicher Rahmenbedingungen für ein "adäquat dimensioniertes" Wasserstoffstart- und kernnetz geschaffen, die EU-Richtlinie für den Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt schnell umgesetzt sowie ein Regulierungsrahmen für Marktteilnehmer geschaffen werden - inklusive Benennung der zuständigen Behörde und der Zertifizierung der Fernleitungsbetreiber für Wasserstoff. Außerdem soll das MinRoG zur Unterstützung von Wasserstoffspeichern​ angepasst werden und eine Wasserstoffimportstrategie entwickelt werden. Auch im Mobilitätsbereich soll Wasserstoff im Sinne der Technologieoffenheit Anwendung finden, hier werden allerdings wenige Details genannt.

Fazit

Die neue Bundesregierung steht im Energiebereich vor erheblichen Herausforderungen und hat sich ambitionierte Ziele gesetzt. Allerdings steckt der Teufel im Detail und viele Punkte dürften erst in den kommenden Verhandlungen finalisiert werden. Jedenfalls begrüßenswert ist, dass zahlreiche, wichtige, teils seit Langem ausstehende Gesetzesvorhaben wie das ElWG, EABG oder EGG zügig umgesetzt werden sollen - hierfür braucht es schon alleine aufgrund europäischer Vorgaben rasch Kompromisse. Ebenso positiv hervorzuheben ist, dass das Regierungsprogramm in einigen Bereichen bereits konkrete Maßnahmen vorsieht, etwa für Geothermie oder die Verfahrensbeschleunigung für Erneuerbare. Diese werden zur Umsetzung der Energiewende und langfristigen Kostensenkung jedenfalls beitragen. Bei Themen wie Wasserstoff oder Infrastrukturausbau muss die Regierung hingegen einen Balanceakt zwischen Sparzwang und notwendigen raschen Investitionen meistern.