Das deutsche Geothermie­­beschleunigungs­gesetz – ein Vorbild?

Ben Raho

Das in Deutschland geplante Geothermiebeschleunigungsgesetz soll rechtliche und bürokratische Hürden für den rasanten Ausbau der Geothermie beiseiteräumen. Doch eine politische Einigung bleibt vorerst aus.

Tiefengeothermieanlage in Aspern mit Bohrturm
Tiefengeothermie_Aspern
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Geothermie: Viel Potential, viele Hindernisse

Geothermie gilt als schlafender Riese der Energiewende und hat auch in Europa erhebliche Potenziale. So geht etwa eine im Fachjournal Energy publizierte Studie von einem Potenzial bei der Stromerzeugung um 100–210 TWh pro Jahr, sowie einer Wärmenutzung von ca. 880–1050 TWh jährlich aus. Auch in Deutschland ist es erheblich: Laut der deutschen Geothermie-Roadmap des Fraunhofer-Instituts sind auf absehbare Zeit deutlich über 300 TWh an jährlicher Energieproduktion bzw. 70 GW installierter Leistung möglich, was etwa 25 % des gesamten Wärmebedarfs entspricht. Dies bezieht sich in erster Linie auf hydrothermale Technologien für die tiefengeothermische Direktnutzung, entweder allein oder in Kombination mit Großwärmepumpen. Zusätzlich gibt es Potenziale in der petrothermalen Geothermie, in großen saisonalen Untergrundwärmespeichern (> 500 TWh/Jahr), sowie in der Oberflächengeothermie zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden im Bauwesen und in der Wohnungswirtschaft.

Allerdings gilt es auch in Deutschland noch Hindernisse zu beseitigen, um diese Potenziale zu entfesseln: So empfiehlt die Roadmap etwa gesetzlich verankerte Ausbauziele, beschleunigte Genehmigungsverfahren oder klar ausgewiesene Gebiete in den Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen. Weiters muss das Fündigkeitsrisiko gesenkt, sowie in Technologien und die Ausbildung von Fachkräften investiert werden. Denn aktuell hängen viele deutsche Geothermie-Projekte in langwierigen bürokratischen Prozessen fest, oder scheitern an Fragen der Finanzierung.

Der Entwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz

Der von der deutschen Bundesregierung im September 2024 eingebrachte Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes, soll einen erheblichen Teil dieser Empfehlungen umsetzen. Es umfasst vier Kernbereiche: (1) Ausnahmen für oberflächennahe Geothermie: Oberflächennahe Geothermie wird aus dem Anwendungsbereich des Bergrechts herausgenommen, sodass keine bergrechtlichen Zulassungsverfahren mehr notwendig sind. (2) Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren: Das Gesetz sieht Höchstfristen von einem Jahr für Genehmigungen im Bergrecht vor. Behörden können bei größeren Wärmeerzeugungsprojekten unter bestimmten Bedingungen auf die Betriebsplanpflicht verzichten. Besonders für Wärmepumpen, die wasser- oder bergrechtliche Genehmigungen benötigen, werden die Verfahren erleichtert. Bei kleinen Anlagen wie Grundwasserwärmepumpen entfällt die wasserrechtliche Genehmigung, es bleibt lediglich eine Anzeigepflicht. (3) Stärkung des öffentlichen Interesses: Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher erhalten ein höheres Gewicht in Abwägungsentscheidungen und werden als Anlagen im "überragenden öffentlichen Interesse" eingestuft. (4) Erleichterungen im Wasser- und Baurecht: Ambitionierte Fristen im Wasserrecht werden für Geothermie und Wärmepumpen festgelegt, um schnelle Genehmigungen zu ermöglichen. Zusätzlich vereinfacht eine Baurechtsnovelle die Zulassung von Geothermieprojekten im Außenbereich.

Nachbesserungen erforderlich - eine Lehre für Österreich?

Allerdings konnte das Gesetz nicht wie vorgesehen im Oktober beschlossen werden, da der Bundesrat Abänderungen eingefordert hatte. Zwar gab es breite Unterstützung für das grundsätzliche Anliegen des Gesetzes, allerdings gab es erhebliche Bedenken hinsichtlich des Trinkwasserschutzes, sowie des Schutzes von Grundwasservorkommen. Vor allem mögliche Temperaturveränderungen in umliegenden Gewässern oder die Verunreinigung von Grundwasser bereiteten den Abgeordneten Sorge. Gleichzeitig schlug der Bundesrat aber auch vor, das Immissionsschutzrecht im Interesse seismischer Erkundungen zu lockern und so schnellere Erkundungen zu ermöglichen.

Während diese Anpassungen grundsätzlich nicht unmöglich erscheinen, illustrieren die potenziellen Konflikte mit dem Wasserrecht ein Hindernis für die Geothermie, das überall für Herausforderungen sorgt und den Ausbau der Geothermie bremsen könnte. Natürlich darf der Schutz von Gewässern und Grundwasser nicht aufgehoben werden, allerdings bestehen vielfach Missverständnisse über die tatsächlichen Auswirkungen von Geothermie. Hier muss die Branche definitiv ansetzen, sowohl um Risiken zu minimieren, als auch um Aufklärungsarbeit zu leisten.

Gerade für uns in Österreich, wo die Geothermie zwar viel grundsätzliche politische Unterstützung genießt, aber viele rechtliche Hindernisse bestehen, lohnt sich ein Blick auf das deutsche Geothermiebeschleunigungsgesetz. Die Kompromisse und Lösungen, die hier hinsichtlich Wasserschutz und Bergrecht gefunden werden, könnten für die kommende Regierung beispielhaft sein. So können wir auch in Österreich entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen, Bürokratie abbauen und beginnen, unsere erheblichen Potenziale bei der tiefen Geothermie zu nutzen.