Braucht Österreich einen Energiekrisenmechanismus?

Stefanie-Marie Rupprecht

Die Bundesregierung hat im Zuge der Novelle des Preisgesetzes die Einführung eines Energiekrisenmechanismus, der in außergewöhnlichen Marktphasen Preisobergrenzen für Strom ermöglichen soll, angekündigt. Ziel ist es, Endkund*innen vor „exorbitanten Preisanstiegen“ zu schützen. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wie eine solche Krise für Österreich überhaupt definiert werden könnte.

Österreichisches Parlament mit europäischer Flagge© Frederic Koberl

Einordnung der aktuellen Diskussion

Im Vergleich zur angespannten Lage auf den Energiemärkten im Jahr 2022 zeigt sich, dass die derzeitige Marktsituation deutlich stabiler ist und nicht den Charakter einer Krise aufweist: Anfang 2022 stiegen die Strompreise steil an, getrieben von hohen Gaspreisen, teuren CO2-Zertifikaten und strukturellen Schwächen im europäischen Strommarkt. Zusätzlich führten Engpässe bei Nuklear- und Wasserkraft zu ausgeprägten Preisspitzen im Großhandel, die im April 2022 mit 233 Punkten beziehungsweise rund 219 Euro pro Megawattstunde ihren Höhepunkt erreichten.

Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen zeigt ein klar anderes Bild: Weder im Großhandelsmarkt noch im Endkund*innen-Segment sind starke Sprünge oder Ausschläge erkennbar. Die Marktpreise haben sich bereits seit dem zweiten Halbjahr 2023 stabilisiert und liegen 2025 unter dem Vorjahresniveau, wie eine Kurzanalyse von ECO Austria verdeutlicht. Der beobachtbare Anstieg der Bruttopreise für Haushalte und Industrie im Herbst 2025 ist in erster Linie durch den Wegfall temporärer Förderinstrumente, höhere Netzentgelte und die Rückkehr zur regulären Elektrizitätsabgabe erklärbar. Obwohl die Preise nicht auf Vorkrisenniveau zurückgegangen sind, ist die extreme Volatilität und der kombinierte Preisschock, wie 2022, derzeit nicht zu beobachten.

null

Strommarkt im europäischen und nationalen Vergleich

Eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der Preisentwicklung ist der europäische Vergleich. Österreichs Haushaltsstrompreise liegen im EU-Durchschnitt und weisen weiterhin weitreichende Unterschiede auf, die aus unterschiedlichen Tarifstrukturen, Beschaffungsstrategien und Vertragsmodellen resultieren.

Eine tatsächliche Energiekrise würde sich durch eine umfassende, systemische und langfristige Preisentwicklung zeigen, die sich deutlich vom allgemeinen europäischen Marktverlauf löst. Für einen solchen Verlauf liegen derzeit keine Hinweise oder belastbaren Daten vor. Die aktuelle Preisentwicklung in Österreich orientiert sich am europäischen Niveau und zeigt eine Abhängigkeit von internationalen Energie- und Rohstoffmärkten, wie sie in einem liberalisierten Markt zu erwarten ist.

Warum ein Preisdeckel in der aktuellen Lage sogar kontraproduktiv ist

Die europarechtlich vorgegebene Liberalisierung von Strom und Gas sieht eine rechtliche Trennung von Erzeugung, Netzen und Energielieferung vor. Energielieferanten stehen dabei im Wettbewerb, um die Endkund*innen mit Strom beliefern zu können. Die Beschaffung ist der zentrale wettbewerbstechnische Kern. Sie geschieht vollständig auf eigenes Risiko und ist im ElWOG oder im GWG über Bilanzierungs-, Marktrollen- und Transparenzvorgaben eingebettet.

Lieferanten müssen jederzeit sicherstellen, dass sie für ihren Kundenstock ausreichend Energie beschaffen. Sie tragen das Mengen- und Preisrisiko und müssen ihre Beschaffung über das jeweilige Bilanzgruppensystem abgesichert führen. Der gesetzliche Rahmen gibt die Marktrollen, Bilanzregeln und Verbraucherschutzvorgaben vor, aber die Beschaffungsentscheidung ist vollständig wettbewerblich geordnet. Jede Beschaffungsstrategie wirkt sich direkt auf Preisgestaltung, Risiko und Wettbewerbsfähigkeit des Lieferanten aus.

Die Einführung eines politisch festgelegten Preisdeckels würde eine vorgegebene Preisstruktur etablieren, unabhängig davon, ob diese betriebswirtschaftlich vollständig abbildbar ist. Damit greifen staatliche Preisgrenzen tief in die Beschaffungsstrategie von Energieunternehmen ein, deren Kernaufgabe es ist, Risiken abzusichern und die Versorgung eigenverantwortlich sicherzustellen. Wenn Energieversorger ihre Preise nicht mehr marktbasiert festlegen können, verringert sich ihre Möglichkeit, sich über unterschiedliche Tarifmodelle voneinander zu unterscheiden. Dadurch werden zentrale Preissignale abgeschwächt, die üblicherweise Effizienz und Weiterentwicklung im Energiemarkt unterstützen. Dies kann zu sinkenden Deckungsbeiträgen und erhöhten Liquiditätsrisiken führt.

Die Kurzanalyse von ECO Austria bestätigt diesen Zugang. Sie zeigt, dass vor dem Hintergrund der aktuellen realen Marktlage ein staatlich festgelegter Preisdeckel kontraproduktiv erscheint, da er zentrale Marktmechanismen verzerren und langfristig die Versorgungssicherheit beeinträchtigen würde. Er wirkt dämpfend auf die Preissignale, welche die Energieeinsparung, die Investitionsanreize und den Wettbewerb steuern.

Europarechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen

Neben den ökonomischen Risiken und der großen Frage nach der Definition einer „Krise“ werfen die Vorschläge zur Einführung eines Energiekrisenmechanismus jedoch vor allem substanzielle unions- und verfassungsrechtliche Fragen auf. Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie erlaubt beispielsweise staatliche Eingriffe in die Preisbildung nur unter klar definierten Ausnahmebedingungen, etwa zum Schutz besonders schutzbedürftiger Haushalte. Eine pauschale Preisobergrenze für breite Kund*innengruppen, wie von der Bundesregierung medial kolportiert, widerspricht diesen Vorgaben. Sie erfüllt weder die Kriterien der Kostendeckung noch jene der zeitlichen Begrenzung und Verhältnismäßigkeit, die das EU-Recht verlangt.

Hinsichtlich des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfs besteht umfassender Klärungsbedarf. Ein preisregulatorisches Instrument ohne eindeutige Kriterien für die Definition einer Krise birgt massive Rechtsunsicherheiten, die langwierige Rechtsstreitigkeiten und staatshaftungsrechtliche Risiken nach sich ziehen könnten.

Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Energiewende

Österreich steht vor einem umfassenden Umbau des Energiesystems. Versorgungssicherheit und Leistbarkeit müssen dabei ebenso gewährleistet bleiben wie Wettbewerbsfähigkeit und Fortschritte bei der Dekarbonisierung. Für die Bewältigung dieser Aufgaben sind gezielte Investitionen in die europäische und in die österreichische Energieinfrastruktur notwendig. Diese langfristigen Veränderungen erfordern verlässliche Planung, marktorientierte Investitionsanreize und stabile regulatorische Rahmenbedingungen.

Ein Preisdeckel könnte dazu führen, genau hier falsche Anreize zu setzen. Er schwächt Investitionen in erneuerbare Erzeugung und flexible Kapazitäten. Beides sind jedoch essenzielle Voraussetzungen, um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren abzusichern. Staatlich festgelegte Preise unterminieren die Marktmechanismen, die für den Bau neuer Kraftwerkskapazitäten essenziell sind und erhöhen damit das Risiko zukünftiger Versorgungslücken.

Schlussfolgerungen zu den energiepolitischen Handlungsoptionen

Der Anspruch der Bundesregierung, Energiepreise im Interesse der Endkund*innen und des Wirtschaftsstandortes möglichst niedrig zu halten, ist nachvollziehbar. Eine kurzfristige Entlastung lässt sich jedoch vorrangig durch eine Reduktion der steuerlichen Abgaben auf Energie erreichen. Für eine nachhaltige Wirkung sind hingegen angebotssteigernde Maßnahmen wie ein rascher Beschluss der ausstehenden Gesetzesmaterien, darunter ElWG und EABG, sowie eine ganzheitliche Planung und Betrachtung des Energiesystems im Rahmen einer Kraftwerksstrategie von zentraler Bedeutung.

pdf

Studie herunterladen

pdf376.15 KB
Download
Download