StVO-Reform soll für mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität sorgen 

Alexandra Bärtl
28.10.2025

Mit der geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll ein wesentlicher Schritt in Richtung einer modernen, sicheren und zukunftsfähigen Mobilität gesetzt werden. Ein zentraler Schwerpunkt liegt dabei auf der Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für kamerabasiertes Zufahrtsmanagement. Damit wird die Grundlage geschaffen, um die im rot-pinken Regierungsprogramm vereinbarte verkehrsberuhigte Innenstadt in Wien Wirklichkeit werden zu lassen. Darüber hinaus umfasst die Novelle auch Anpassungen der gesetzlichen Anforderungen für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds.

Was wird sich mit der StVO-Novelle ändern? 

Mit der Novelle soll eine klare rechtliche Grundlage für den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Verkehrsberuhigung in Städten und Gemeinden geschaffen werden. Solche Systeme haben sich in zahlreichen Städten weltweit als wirksames Mittel erwiesen, um Verkehr gezielt zu steuern und die Aufenthaltsqualität in Zentren zu verbessern. Ziel ist es, an diese erfolgreichen Modelle anzuknüpfen und auch in Österreich eine zeitgemäße und wirksame Steuerung des Verkehrs zu ermöglichen. Nach einer behördlich geprüften Bedarfserhebung sollen automatisierte Zufahrtskontrollen in definierten Zonen – etwa in Stadtzentren – eingesetzt werden können, um den Verkehr zu beruhigen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. 

Der 1. Bezirk in Wien ist durch den öffentlichen Verkehr bereits bestens erschlossen. Daher soll der motorisierte Individualverkehr hier weiter reduziert und mit der Verkehrsberuhigung ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2022 zeigt: Mit dem kamerabasierten Zufahrtsmodell könnten sich die Einfahrten in die Innere Stadt um rund ein Drittel bzw. 15.700 Fahrzeuge pro Tag verringern. Weitere rund 3.500 Fahrten würden sich in Garagen verlagern, sodass fast die Hälfte der verbleibenden Fahrten von der Oberfläche verschwindet. 

Die Systeme sollen ausschließlich in klar abgegrenzten Bereichen verwendet und transparent ausgeschildert werden. Aus Sicht der Wiener Stadtwerke ist dabei wichtig, dass der öffentliche Verkehr sowie die Störungsdienste von Wiener Netze und Wien Energie Ausnahmen von Fahrverboten oder Zufahrtsbeschränkungen erhalten. Eine kamerabasierte Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen oder Fußgängerzonen als eigenständige Maßnahme ist nicht vorgesehen – ausgenommen sind sogenannte Schulstraßen, wo dem Schutz von Kindern besondere Bedeutung zukommen soll. Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder oder Mopeds sind im Entwurf ausdrücklich von der Erfassung ausgenommen. 

Die Datenschutzkonformität des kamerabasierten Zufahrtsmanagements muss im Vordergrund stehen; bestehende Bedenken hinsichtlich einer möglichen Ausweitung von Überwachung müssen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens konsequent ausgeräumt werden.  

E-Mopeds gelten künftig als Kraftfahrzeuge 

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich mit E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds neue Formen der Fortbewegung etabliert, die bislang nur unzureichend im bestehenden Regelwerk berücksichtigt wurden. Die Reform der StVO soll diese Lücke schließen und die rechtlichen Grundlagen an die Anforderungen zeitgemäßer Mobilität anpassen.  

Wer kennt es nicht? Ein leises E-Moped, das mit hoher Geschwindigkeit über den Radweg fährt. Damit soll künftig Schluss sein: E-Mopeds (L1-eB) sollen von Radwegen verbannt und künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Damit gehen Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht einher. 

Durch diese Anpassung sollen Radwege entlastet, die Sicherheit erhöht und Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden reduziert werden. E-Mopeds, die aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit und ihres Gewichts ein anderes Gefährdungspotenzial aufweisen, werden künftig nicht mehr als Fahrrad-Äquivalent behandelt. Ziel ist es, für mehr Ordnung im Straßenverkehr zu sorgen und die unterschiedlichen Mobilitätsformen klar voneinander abzugrenzen. So entsteht ein geregelteres Miteinander auf den Radwegen, das allen Verkehrsteilnehmenden zugutekommt.  

Klare Regeln für E-Scooter und E-Bikes 

Auch für E-Scooter und E-Bikes sind neue Vorschriften vorgesehen. 

Für E-Scooter gelten folgende Bestimmungen: 

  • keine Mitnahme von Personen oder Waren, 
  • Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, 
  • Ausstattungspflicht mit Blinkern und Klingel, 
  • Promillegrenze von 0,5 ‰. 

 

Für E-Bike-Fahrende wird die Sicherheit ebenfalls gestärkt: Es soll eine Helmpflicht bis zum Ende des 14. Lebensjahrs gelten. 

Mit diesen Maßnahmen kann die Verkehrssicherheit erhöht, das Bewusstsein für Eigenverantwortung gestärkt und eine umweltbewusste, sichere Mobilität gefördert werden. 

Neuen Regeln sollen 2026 in Kraft treten 

Der Entwurf befindet sich derzeit in einer sechswöchigen parlamentarischen Begutachtungsphase. Die neuen Regelungen sollen im Jahr 2026 rechtsverbindlich werden. Das kamerabasierte Zufahrtsmanagement soll mit 1. Mai 2026 in Kraft treten. Die Bestimmungen zu den E-Mopeds mit 1. Oktober 2026. Da E-Mopeds vor allem von Essenslieferdiensten genutzt werden, soll die spätere Umsetzung den Unternehmen und Fahrer*innen mehr Zeit für die Umstellung auf die neuen Anforderungen geben. Ziel ist es, den Übergang sozialverträglich zu gestalten und sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen der Zusteller*innen nicht verschlechtert werden. 

Das Miteinander im Straßenverkehr verbessern

Das Ziel der Sammelnovelle der StVO ist es, Verkehrssicherheit, Umweltbewusstsein und Lebensqualität in Einklang zu bringen. Die Reform soll klare, moderne und praxistaugliche Regeln für neue Mobilitätsformen schaffen und gleichzeitig die Eigenverantwortung im Straßenverkehr stärken. Mit der neuen StVO-Novelle soll der Grundstein für eine zukunftsorientierte, sichere und nachhaltige Mobilität in Österreich gelegt und das Miteinander im Straßenverkehr langfristig verbessert werden.  

Contact image

Alexandra Bärtl

Public Affairs und Stakeholdermanagement Wiener Stadtwerke